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Integration: SPD-Politiker Kurt Beck fordert Wahlrecht für Ausländer

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Integration
 

SPD-Politiker Kurt Beck fordert Wahlrecht für Ausländer

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hat als Beitrag zur Integration ein kommunales Wahlrecht für Personen aus Nicht-EU-Staatengefordert.
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Wählen in Deutschland: „Wichtiger Beitrag, um die Integration zu fördern“ Foto: Pixelio/tommyS

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat erneut ein kommunales Wahlrecht für in Deutschland lebende Personen aus Nicht-EU-Staaten gefordert.

„Dies wäre ein wichtiger Beitrag, um die Integration aller hier dauerhaft lebenden ausländischen Bürgerinnen und Bürgern zu fördern“, sagte Beck anläßlich eines Treffens mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) in Mainz. 

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin hatten zuletzt im Jahr 2007 erfolglos versucht, über einen Gesetzantrag im Bundesrat das Grundgesetz entsprechend zu ändern.

„Volk“ sei nur das deutsche Staatsvolk

1990 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß das kommunale Ausländerwahlrecht gegen den Artikel 28 des Grundgesetzes verstößt, in dem es heißt: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben.“

Mit dem Begriff „Volk“ sei aber nur das Staatsvolk, also das deutsche Volk, gemeint, hatten die Karlsruher Richter damals festgestellt. 1992 haben Ausländer aus Mitgliedstaaten der EU durch eine Grundgesetzänderung das kommunale Wahlrecht erhalten. (vo)

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