MAINZ. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat erneut ein kommunales Wahlrecht für in Deutschland lebende Personen aus Nicht-EU-Staaten gefordert.
„Dies wäre ein wichtiger Beitrag, um die Integration aller hier dauerhaft lebenden ausländischen Bürgerinnen und Bürgern zu fördern“, sagte Beck anläßlich eines Treffens mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) in Mainz.
„Volk“ sei nur das deutsche Staatsvolk
1990 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß das kommunale Ausländerwahlrecht gegen den Artikel 28 des Grundgesetzes verstößt, in dem es heißt: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben.“
Mit dem Begriff „Volk“ sei aber nur das Staatsvolk, also das deutsche Volk, gemeint, hatten die Karlsruher Richter damals festgestellt. 1992 haben Ausländer aus Mitgliedstaaten der EU durch eine Grundgesetzänderung das kommunale Wahlrecht erhalten. (vo)