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Sachsen-Anhalt: NPD-Schornsteinfeger: Sachsen-Anhalts Landesregierung legt Berufung ein

Sachsen-Anhalt: NPD-Schornsteinfeger: Sachsen-Anhalts Landesregierung legt Berufung ein

Sachsen-Anhalt: NPD-Schornsteinfeger: Sachsen-Anhalts Landesregierung legt Berufung ein

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Sachsen-Anhalt
 

NPD-Schornsteinfeger: Sachsen-Anhalts Landesregierung legt Berufung ein

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will weiter versuchen, einem Schornsteinfeger, der für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sitzt, die Kehrgenehmigung zu entziehen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

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Schornsteinfeger bei der Arbeit Foto: Flickr/GAP089

MAGDEBURG. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will weiter versuchen, einem Schornsteinfeger, der für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sitzt, die Kehrgenehmigung zu entziehen. Man habe gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Halle Berufung eingelegt, sagte Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU) der Mitteldeutschen Zeitung.

Ein Bezirksschornsteinfeger nehme hoheitlichen Aufgaben wahr, was nicht mit den verfassungsfeindlichen Zielen der NPD in Einklang zu bringen sei. „Der Mann kann sich mit Hilfe der Polizei sogar Zutritt zu Wohnungen verschaffen, in denen vielleicht Menschen mit Migrationshintergrund leben. Da würde ich mich auch bedroht fühlen“, kritisierte Haseloff.

Er hoffe zudem, daß das „konsequente Vorgehen“ gegen den Schornsteinfeger auch in dessen Heimatort als „klare Ansage“ verstanden werde. Dieser arbeitet dort als ehrenamtlicher Fußballtrainer, wogegen unter anderem der Landessportbund und der Deutsche Olympische Sportbund protestieren.

„Verein muß sämtliche Verträge sofort lösen“

Auch Wirtschaftsminister Haseloff forderte, der Fußballverein müsse sofort sämtliche Verträge mit dem Trainer lösen. Gleichzeitig seien auch die Eltern gefordert: Diese müßten ebenfalls sofort unterbinden, daß er ihre Kinder weiter trainiere, sagte der CDU-Politiker.

Das Landesverwaltungsamt in Halle hatte dem Schornsteinfeger im April 2008 auf Initiative des Wirtschaftsministeriums seinen Kehrbezirk entzogen und dies mit Zweifeln an dessen Verfassungstreue begründet. Hiergegen hatte der NPD-Abgeordnete geklagt.

Das Verwaltungsgerichts Halle entschied daraufhin im vergangenen April, daß der Entzug des Kehrbezirks rechtswidrig war, da der Kläger seine Pflichten ordnungsgemäß und ohne Beanstandungen erfüllt habe. (krk)

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