BERLIN. Muslimische Schüler dürfen während der Schulzeit nur im Religionsunterricht beten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
In dem konkreten Fall hatte der heute sechzehnjährige Schüler Yunus M. eines Gymnasiums darauf geklagt, die Gebete nach dem islamischen Ritus in einem eigenen Raum auf dem Schulgelände zu verrichten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung nun mit dem berechtigten Interesse des Gymnasiums am „Schulfrieden“. Die unterschiedlichen Religionen der Schüler bergen nach Ansicht der Richter ein Konfliktpotential.
Begrenzte Ressourcen
So müsste bei vergleichbarer Interessenlage auch anderen Schülern etwa ein eigener Raum zum Beten gewährt werden, was gerade bei der Vielzahl der an der Schule vertretenen Religionen und Glaubensrichtungen angesichts begrenzter personeller und sächlicher Ressourcen die organisatorischen Möglichkeiten der Schule sprengen würde, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Zuvor hatte das Land Berlin gegen zwei anderslautende Entscheidungen der Vorinstanzen geklagt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (FA)