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Agenten-Affäre: Geheimdienst-Offizier zu zwei Jahren Haft verurteilt

Agenten-Affäre: Geheimdienst-Offizier zu zwei Jahren Haft verurteilt

Agenten-Affäre: Geheimdienst-Offizier zu zwei Jahren Haft verurteilt

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Agenten-Affäre
 

Geheimdienst-Offizier zu zwei Jahren Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht München hat einen Bundeswehroffizier, der für den Bundesnachrichtendienst im Kosovo tätig war, wegen Geheimnisverrats und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
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Logo des Bundesnachrichtendienstes: Angeklagter hat keine Staatsgeheimnisse verraten Foto: Wikimedia

MÜNCHEN. Das bayerische Oberlandesgericht München hat am Mittwoch einen Offizier der Bundeswehr, der von 2005 bis 2008 für den Bundesnachrichtendienst (BND) im Kosovo tätig war, wegen Geheimnisverrats und Betrugs zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Nach Auffassung der Richter hatte der 43 Jahre alte Oberstleutnant einem in Deutschland aufgewachsenen Mazedonier, der im Kosovo für ihn als Übersetzer arbeitete, Dienstgeheimnisse verraten.

Darunter seien Dokumente über extremistische Strukturen gewesen, die der britische Geheimdienst dem BND zur Verfügung gestellt hatte. Damit habe der Berufssoldat wissentlich das Vertrauen der Briten in den deutschen Dienst aufs Spiel gesetzt, urteilte der Strafsenat.

Spionagevorwurf wurde fallengelassen

Außerdem soll der Offizier dem 29jährigen Übersetzer, mit dem er eine homosexuelle Beziehung unterhält, unberechtigt als Verdienstausfall deklarierte Honorare gezahlt haben. Wegen dieser Abrechnungen wurde der Mazedonier zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich den BND-Offizier auch der Spionage angeklagt. Dieser Vorwurf mußte im Verlauf des Prozesses jedoch fallen gelassen werden. Die Richter bewerteten darüber hinaus die weitergegebenen Informationen nur als Dienst- und nicht als Staatsgeheimnisse.

Zu Beginn der Ermittlungen im März 2008 waren die obersten deutschen Ankläger noch davon ausgegangen, der Offizier werde von seinem Dolmetscher wegen der gemeinsamen gleichgeschlechtlichen Beziehung erpreßt und habe deswegen über diesen regelmäßig Informationen an andere Geheimdienste und die Organisierte Kriminalität verraten.

Streit um Lebensversicherung

Der BND hatte im Verlauf des Prozesses angegeben, er sei wegen des Verrats seines Agenten gezwungen gewesen, mehrere Informanten im Kosovo „abzuschalten“ und habe dadurch nur noch eingeschränkt aus der Region berichten können.

Die Geheimdienstler in Pullach hatten im Februar 2008 ein internes Ermittlungsverfahren gegen den Oberstleutnant eingeleitet, nachdem sich dessen Ehefrau an die Behörde gewandt hatte. Hintergrund war ein Streit mit ihrem Mann, weil dieser seinen neuen Partner als Begünstigten seiner Lebensversicherung eingesetzt hatte.

Die Anwälte der Angeklagten werfen im Gegenzug dem Geheimdienst schwere Verstöße gegen die eigenen Richtlinien vor. So sei der Resident für den Einsatz auf dem Balkan nur unzureichend vorbereitet gewesen. Auch habe man nicht für die notwendige Konspiration gesorgt und so den eigenen Mann gefährdet.

Urteil nicht rechtskräftig

Die deutschen Strafverfolger hätten nach Meinung der Verteidiger zudem gegen Völkerrecht verstoßen, als sie ohne Kenntnis der örtlichen Behörden die Wohnung des Agenten im Kosovo durchsucht hätten.

Die Anwälte betonen, der deutsche Offizier habe während des Einsatzes im Kosovo dem Lebensgefährten gegenüber seine Tätigkeit für den BND geheimgehalten. Der Übersetzer war davon ausgegangen, er sei für das Auswärtige Amt tätig.

Für den Münchner Anwalt Sascha Jung, Rechtsbeistand des angeklagten Offiziers, liegt die Ursache für den vermeintlichen „Agentenskandal“ unter anderem darin, daß der ehemalige Balkan-Agent als erfolgreicher Quereinsteiger den Neid anderer Geheimdienstler auf sich gezogen habe. 

Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist noch nicht rechtskräftig. (vo)

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