BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht wird den EU-Rettungsschirm für verfassungswidrig erklären. Diese Überzeugung vertritt der Freiburger Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT.
Im Auftrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler hat er gegen das vom Bundestag beschlossene Euro-Rettungspaket Klage beim obersten deutschen Gericht eingereicht. Murswiek warnt, daß es sich bei den beschlossenen Maßnahmen nicht um eine einmalige Ausnahmesituation handelt, sondern um ein „präventives, auf Dauer angelegtes Instrumentarium, das die rechtliche Konzeption des Vertrags, die die Währungsunion als Stabilitätsunion konstruiert, fundamental umgestaltet“.
Aus der Währungsunion werde eine Haftungs- und Transferunion, „aus dem Euro tendenziell eine Weichwährung“, kritisierte der Jurist, der für Gauweiler bereits erfolgreich gegen den Vertrag von Lissabon geklagt hat.
„Nicht demokratisch legitimiert“
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der die im Maastricht-Vertrag festgelegten Regeln bezüglich der Währungsunion enthält, schreibe vor, daß überschuldete Mitgliedsstaaten keine finanzielle Hilfe erhalten dürften, argumentiert Murswiek.
Durch den beschlossenen Euro-Rettungsschirm geschehe nun aber genau das Gegenteil, und zwar nicht nur im Ausnahmefall wie bei Griechenland, sondern konzeptionell. „Das bedeutet nichts anderes als eine faktische Vertragsänderung – ohne Vertragsveränderungsverfahren und ohne demokratische Legitimation“, so Murswiek. Das Bundesverfassungsgericht könne daher gar nicht anders, als „die Bremse zu ziehen“. (JF)
Das vollständige Interview mit Dietrich Murswiek ist Ausgabe 25/19 der JUNGEN FREIHEIT erschienen.