Die Augen sind starr nach vorn gerichtet, ausdruckslos. Der Kopf von Florian S. ist kahlgeschoren. Ganz unscheinbar, mit schwarzer Hose und grauer Kapuzenjacke betritt er den Saal. Kaum einer der zahlreich anwesenden Medien bemerkt ihn.
„Geschafft“, dürfte der Anwalt von S. denken. Sein Mandant ist vorbei an den Kameras und Reportern. Kein Blitzlichtgewitter fällt über den 23 Jahre alten Mann her, dem die Staatsanwaltschaft zur Last legt, am 5. Juli vorigen Jahres bei Ausschreitungen sogenannter „Autonomer“ während des Schanzenfestes in Hamburg mehrfach mit Bierflaschen auf Polizisten geworfen zu haben.
Kurz bevor die Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg beginnen soll, wird den Medien ein zweiseitiges Schreiben präsentiert, in dem den Journalisten auf Anordnung von Richterin Meike Tetens jegliches Fotografieren und Filmen vor dem Gerichtssaal untersagt wird. Lediglich fünf Minuten vor Verhandlungsbeginn seien Aufnahmen im Gerichtssaal gestattet.
Keine Reue
Zu einem Zeitpunkt, wo dieser allerdings noch leer ist. Eine ungewöhnliche Maßnahme. „So etwas habe ich in meinen fünf Jahren Gerichtsberichterstattung noch nicht erlebt“, gibt sich ein Journalist verblüfft über den Vorgang. Bereits zuvor war der Verhandlungstermin, der ursprünglich schon für den 5. Februar anberaumt worden war, kurzfristig verschoben worden.
Laut Anklage hatte Florian S. mit seinen Flaschenwürfen einen der Beamten am Rücken, einen weiteren an der Schulter getroffen. Zeichen der Reue? Fehlanzeige. Florian S. schweigt zu den Vorwürfen. Doch die Zeugenaussagen der drei geladenen Polizisten sind eindeutig. Sie erkennen den 23jährigen als Täter wieder.
Der Hartz-IV-Empfänger aus Hamburg-Ohlsdorf ist ein klassischer Mitläufer, der sich vor den Karren von Linksextremisten spannen läßt. „Was mir noch viel Spaß macht: am 1. Mai im autonomen Block mitlaufen, gleich hinter dem Lauti-Wagen, dem Lautsprecherwagen, die machen immer richtig geile Musik“, gab er schon vor zwei Jahren in einem Gespräch mit der linken Journalistin Anne Buhrfeind in der evangelischen Zeitschrift Chrismon zu verstehen.
Mehrfach vorbestraft
Damals wollte er noch im Hamburger Hafen arbeiten, Gabelstapler fahren. „Wer hat für Florian einen Job im Hafen?“ hatte das Magazin seine Leser damals gefragt. Ohne Erfolg. S. lebt heute von Hartz IV, bekommt inklusive Zuwendungen für seine Wohnung 700 Euro vom Staat – bei dem er sich nun mit Flaschenwürfen während linksextremer Demonstrationen revanchiert.
Für die autonome Szene ist der Mann, der während einer Konditorlehre von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, willkommenes Kanonenfutter. Bereitwillig reicht man ihm immer wieder neue Flaschen, damit er sie nach den Ordnungshütern wirft. Doch im Gegensatz zu den Leuten vom „autonomen Block“ ist der Hauptschul-Absolvent in seiner hellen Kleidung und den Turnschuhen leicht auszumachen.
Vor Gericht ist der Fall schnell geklärt. Florian S. wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Der wegen Erschleichens von Sozialleistungen, Schwarzfahrens, Diebstahls und unerlaubten Waffenbesitzes bereits sieben Mal vorbestrafte S. wird wegen seiner Flaschenwürfe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird.