BERLIN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur erbschaftsteuerrechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit Eheleuten scharf kritisiert.
Die Karlsruher Richter würden sich nicht nur in die Kompetenzen des Gesetzgebers einmischen, schreibt Geis in einem Beitrag für die JUNGE FREIHEIT, sondern verspielten damit auch ihre Autorität in den Kreisen, die sich bislang am meisten nach der Verfassung gerichtet hätten, warnte der CSU-Politiker.
Nach dem Urteil sei es nur noch eine Frage der Zeit, bis die „Gleichschaltung“ zwischen Eheleuten und homosexuellen Partnern „auch für das Recht auf Adoption von Kindern“ ausgeweitet würde. Nach dem Wohl der Kinder werde allerdings nicht gefragt. „Hauptsache, die Gleichmacherei geht weiter und die Homo-Lobby hat ihren Erfolg“, kritisierte der 71 Jahre alte Jurist.
Uneinigkeit zwischen FDP und Union
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die Besserstellung von Ehepaaren gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften im Erbschaftssteuerrecht für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgebot des Grundgesetzes erklärt.
In der Frage, wie das Urteil der Karlsruher Richter nun umgesetzt werden soll, gibt es innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoalition geteilte Ansichten. Während die FDP eine weitgehende Gleichstellung von homosexuellen Paaren und Eheleuten bis hin zum Adoptionsrecht fordert, gibt es in der Union Stimmen, die die besondere Stellung der Ehe aufrechterhalten wollen. (krk)
Der gesamte Beitrag von Norbert Geis erscheint am Freitag in der Ausgabe 35/10 der JUNGEN FREIHEIT