LEIPZIG. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag den Freispruch eines Arztes aufgehoben, der im Dezember 2004 einem schwarzafrikanischen Drogenhändler auf polizeiliche Anweisung hin Brechmittel verabreicht hatte.
Der 35jährige Mann aus Sierra Leone war im Verlauf dieser Behandlung zunächst ins Koma gefallen und knapp zwei Wochen später verstorben. Das Landgericht Bremen hatte den Mediziner vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Daraufhin waren die Nebenkläger – die Mutter sowie ein Bruder des Toten – in Revision gegangen. Ihre Sachrüge war nun vor dem Strafsenat des Bundesgerichtshofes erfolgreich, der den Fall an die Bremer Justiz zurückverwiesen hat.
„Unerfahren und überfordert“
Ausschlaggebend dafür war, daß nach Meinung der Leipziger Richter in der Vorinstanz nicht hinreichend festgestellt worden sei, ob der Angeklagte seine „beruflichen Sorgfaltspflichten“ verletzt habe. So sei beispielsweise der Afrikaner nicht ausreichend über gesundheitliche Risiken bei einem zwangsweisen Brechmittel-Einsatz aufgeklärt worden.
Auch habe der „unerfahrene und überforderte“ Arzt den „unerkannt am Herzen vorgeschädigten“ Betroffenen „unter menschenunwürdigen Umständen weiterbehandelt“, nachdem dieser bereits in Ohnmacht gefallen war.
Der mutmaßliche Dealer verstarb schließlich an einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Zuvor waren mittels einer Magensonde Brechmittel und Wasser eingeführt worden, wodurch Kokainkügelchen geborgen werden konnten. (vo)