BERLIN. In Berlin sollen Bewerber mit Einwanderungshintergrund bei Einstellungen im öffentlichen Dienst künftig bevorzugt werden. Nach Plänen des rot-roten Senats sollen dazu in einem „Integrations- und Partizipationsgesetz“ die Anforderungsprofile für zu besetzende Stellen neu formuliert werden, berichtet die Berliner Morgenpost.
So sollen künftig häufiger als bisher „Sprachkenntnisse“, „Mehrsprachigkeit“ oder „interkulturelle Kompetenz“ verlangt werden, heißt es in einer Besprechungsgrundlage der Integrationssenatorin Carola Bluhm (Linkspartei) für den Senat, aus der die Zeitung zitiert.
Es sei davon auszugehen, daß nur „Personen mit Migrationshintergrund“ das Eignungsmerkmal „muttersprachlich beherrschte Fremdsprachenkenntnisse“ erfüllten.
„Religiöse statt kirchliche Feiertage“
Rechtlich sei es dagegen nicht möglich, die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Behörden und öffentlichen Betrieben durch Quoten zu regeln.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Montag berichtete, war zuletzt eine großangelegte Werbung der Berliner Feuerwehr und der Handwerkskammer um Auszubildende aus Einwandererfamilien wenig erfolgreich.
Fast sechzig Prozent der Bewerber scheiterten bereits an einem „simplen Sprach- und Lesetest“. Unter den erfolgreichen Absolventen aller Prüfungen befand sich kein einziger „Migrant“.
Nach den rot-roten Plänen soll zudem der Begriff „kirchliche Feiertage“ aus Gesetzestexten gestrichen und durch den Passus „religiöse Feiertage“ ersetzt werden. (ms/vo)