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„Notstand“: Behörde verbietet rechte wie linke Demonstration

„Notstand“: Behörde verbietet rechte wie linke Demonstration

„Notstand“: Behörde verbietet rechte wie linke Demonstration

Wappen_Landkreis_Schaumburg
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„Notstand“
 

Behörde verbietet rechte wie linke Demonstration

Der niedersächsische Landkreis Schaumburg hat eine am kommenden Samstag geplante Demonstration von Rechtsextremisten sowie eine linke Gegendemonstration aus Sorge um die öffentliche Sicherheit verboten.
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Wappen des Landkreises Schaumburg: Sorge um öffentliche Sicherheit und Ordnung Foto: Wikimedia

STADTHAGEN. Der Landkreis Schaumburg (Niedersachsen) hat eine am kommenden Samstag in Bad Nenndorf geplante Demonstration von Rechtsextremisten sowie eine linke Gegendemonstration verboten. 

Die Behörde begründet dies laut einer Meldung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) mit der Lageeinschätzung der Polizei, die davon ausgeht, daß „sowohl aus dem rechten als auch aus dem linken Spektrum“ viele gewaltbereite Teilnehmer anreisen werden. 

In dem niedersächsischen Kurort hat ein „Gedenkbündnis Bad Nenndorf“ für Samstag einen Trauermarsch angemeldet. Die hauptsächlich aus dem Lager der sogenannten „Freien Nationalisten“ stammenden Organisatoren wollen damit an die dort in den Jahren 1945 bis 1947 gefolterten Insassen eines britischen Internierungslagers erinnern.

Juristische Schritte angekündigt

Gegen diese geplante Kundgebung, die in ähnlicher Form seit 2006 stattfand, hat ein „Bündnis Bad Nenndorf ist bunt“ Proteste angekündigt. Doch auch die geplante Gegendemonstration ist vom Landkreis nun untersagt worden, da der Polizei nicht genügend Kräfte zur Verfügung stünden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu garantieren.

Der an dem Bündnis maßgeblich beteiligte Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will gegen dieses Verbot nun vor dem Verwaltungsgericht Hannover Widerspruch einlegen. 

„Wir sehen uns nicht als Verursacher eines polizeilichen Notstandes, sagte der DGB-Regionsvorsitzende Sebastian Wertmüller. Damit werfe man „das gegen Rechts gerichtete demokratische Bündnis in einen Topf mit den Neonazis“. Richtig wäre es gewesen, „allein den Neonazi-Aufmarsch wegen seiner versuchten Anknüpfung an die NS-Tradition zu verbieten“, kritisierte der Gewerkschafter.

Kleidungsvorschriften undurchführbar

Auch die Veranstalter des Trauermarsches kündigten juristische Schritte gegen die Verfügung des Landkreises an. Im Vorfeld der beiden Demonstrationen hatte bereits die zunächst erteilten Auflagen für Empörung unter linken Politikern und Gewerkschaftern gesorgt.

So hatte die Behörde verfügt, daß von den Demonstranten keine Kleidung getragen werden darf, die „suggestiv-militant, aggressionsstimulierend oder einschüchternd wirken könnte.“ Diese Auflagen wurden nahezu wortgleich sowohl an die Anmelder des Trauermarsches wie auch an den DGB übersandt.

Wertmüller nannte eine Kontrolle solcher Kleidungsvorschriften undurchführbar; ein Verstoß könnte jedoch strafrechtliche Konsequenzen für den Anmelder der Demonstration haben.

„Demokratischer Protest besorgter Bürger“

Der Gewerkschaftsfunktionär hatte bereits als Mitinitiator des Bündnisses „Südniedersachsen gegen Rechts“ unter anderem in Göttingen Demonstrationen angemeldet, an denen auch gewaltbereite Linksextremisten teilnahmen.

Der Landesvorsitzender der SPD, Olaf Lies, hatte ebenfalls die unterschiedslose Auflagenerteilung kritisiert: „Wir müssen deutlich machen, daß das, was von Rechtsextremisten kommt, etwas anderes ist als der demokratische Protest besorgter Bürger“, sagte der Politiker im NDR. (vo)

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