BERLIN. Die Steuerbehörden sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz Auskunft über die Gemeinnützigkeit von Organisationen und Vereinen zu geben.
Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT einigten sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf, das Vorhaben im Zuge der Novellierung des sogenannten „G-10-Gesetzes“ (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) umzusetzen.
Über einen entsprechenden Änderungsantrag entscheidet am Mittwoch der Innenausschuß des Bundestages. Am Freitag stimmt der Bundestag über die Änderung des G-10-Gesetzes ab.
„Rechtsextremisten die steuerliche Privilegierung entziehen“
Unter anderem soll durch die Gesetzesnovellierung der Informationsaustausch zwischen Finanz- und Verfassungsschutzämtern verbessert werden, um dadurch rechtsextreme Vereine von Steuerprivilegien ausschließen zu können. Bislang stand dem das Steuergeheimnis entgegen. Der Geheimdienst erhofft sich so Aufschluß über mögliche Finanzströme und Geldgeber von rechtsextremen Organisationen.
In erster Linie geht es bei Gesetzesänderungen allerdings darum, daß die deutschen Geheimdienste – Verfassungsschutzämter, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst –im Falle der Gefahrenabwehr in das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen, beispielsweise zur Ortung der Mobiltelefone von entführten Deutschen im Ausland.
Die Neue Osnabrücker Zeitung zitiert den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter-Uhl (CSU), jedoch mit den Worten, wonach die neue Vorschrift eine verläßliche Grundlage dafür schaffe, „daß Rechtsextremisten die steuerliche Privilegierung der Gemeinnützigkeit entzogen wird“. (krk)