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Dauerausstellung soll an Nürnberger Prozesse erinnern

Dauerausstellung soll an Nürnberger Prozesse erinnern

Dauerausstellung soll an Nürnberger Prozesse erinnern

 

Dauerausstellung soll an Nürnberger Prozesse erinnern

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NÜRNBERG. In Nürnberg soll ab 2010 mit einer Dauerausstellung an die Nürnberger Prozesse erinnert werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) gab hierzu am vergangenen Freitag mit einem symbolischen Akt den Startschuß zum Bau der Dokumentationsstätte.

Neumann durchschlug gemeinsam mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) und dem Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) die Rückwand des Schwurgerichtssaals 600, in dem 1945/46 vor dem Internationalen Gerichtshof der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher stattfand.

Der Gerechtigkeit zum Sieg verholfen

Das Konzept trägt den Namen „Memorium Nürnberger Prozesse“ und soll rund 4,6 Millionen Euro kosten. Finanziert wird das Projekt vom Freistaat Bayern und dem Bund, der die Hälfte der Baukosten trägt. Die laufenden Kosten sollen von der Stadt Nürnberg übernommen werden.

Naumann wies in seiner Rede auf die große Bedeutung des Gerichtsverfahrens hin. „Die Nürnberger Prozesse haben nicht nur Recht und Gerechtigkeit zum Sieg verholfen, sondern durch die objektive, äußerst umfangreiche Beweisaufnahme ein Fundament für die Aufarbeitung des Nationalsozialismus gelegt, auf das wir noch heute aufbauen“, sagte der CDU-Politiker.

Das „Memorium Nürnberger Prozeß“ werde auch künftigen Generationen die Ungeheuerlichkeit des Geschehenen immer vor Augen führen und dadurch eine unverzichtbare Aufklärungsarbeit über die nationalsozialistische Schreckensherrschaft leisten.

Prozeß mißachtete elementare Rechtsgrundsätze

Es gibt jedoch auch Kritik an den Nürnberger Prozessen, die bisweilen als Siegerjustiz bezeichnet werden, da elementare Rechtsgrundsätze keine Beachtung fanden. So kam beispielsweise der Grundsatz „Nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz) nicht zur Anwendung.

Das heißt, die Angeklagten wurden teilweise für Taten angeklagt, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurden, nach dem Gesetz kein Verbrechen darstellten. Zudem konnten sie sich nicht auf höhere Befehle berufen. Von den 22 Hauptangeklagten wurden zwölf zum Tod durch den Strang verurteilt. (krk)

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