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Thor Steinar klagt gegen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

Thor Steinar klagt gegen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

Thor Steinar klagt gegen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

 

Thor Steinar klagt gegen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

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Berliner Geschäft das Kleidung der Marke Thor Steinar verkauft: Im Visier von Linksextremisten Foto: JF

POTSDAM. Der Kleidungshersteller Thor Steinar hat Klage eine gegen Brandenburgs Innenministerium eingereicht. Grund ist die Erwähnung der Marke im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes.

Dort heißt es, Thor Steinar stehe bei „Rechtsextremisten hoch im Kurs“. Das Tragen der Kleidung diene Rechtsextremisten als identitätsstiftendes Erkennungszeichen, und das Sortiment könne als Bedienung völkischer Symbolik in Farbgebung und Schrifttyp verstanden werden.

Die Firma beklagt, daß ihr durch die Erwähnung im Verfassungsschutz ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehe. Durch die „anprangernde Berichterstattung“ würden potentielle Kunden abgeschreckt und Behörden und Bürger zu Boykottmaßnahmen gegen das Unternehmen und dessen Kunden aufgestachelt.

Anwalt sieht gute Erfolgsaussichten

Daher habe man sich nun genötigt gesehen, beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen das Land Brandenburg einzureichen. Der Anwalt der Firma, Sascha Jung, will durch diesen Schritt erreichen, daß das Innenministerium die Erwähnung der Marke im Verfassungsschutzbericht künftig unterläßt, sofern es keine Beweise für tatsächliche verfassungsfeindliche Aktivitäten des Unternehmens vorlegen könne.

„Kleidungsstücke sind nicht geeignet, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden, nur weil auf ihr irgendwelche Runen oder nordischen Symbole abgebildet sind. Insofern rechnen wir uns gute Chancen aus, daß unsere Klage Erfolg hat“, sagte Jung auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT.

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