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EU beschließt Mindeststrafen für Rassismus

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Mindeststrafen vereinbart: Der Brüssler Beschluß könnte weitreichende Konsequenze haben Foto: Pixelio/Gerd Altmann

BRÜSSEL. Die EU-Justizminister haben sich auf Mindeststrafen für rassistische Straftaten geeinigt. Nach einer Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur sollen rassistische oder fremdenfeindliche Aufrufe zu Haß und Gewalt künftig mit mindestens ein bis drei Jahren Haft bestraft werden.

Das gleiche gilt für das öffentliche Leugnen oder die Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn dadurch die öffentliche Ordnung gestört wird.

Die Justizminister hatten sich bereits im April vergangenen Jahres während der deutschen Ratspräsidentschaft auf das Vorhaben geeinigt. Nachdem in sieben EU-Mitgliedsstaaten die nationalen Parlamente dem Entwurf zustimmten, konnten die Minister die Mindeststrafen vergangene Woche auf einem Treffen beschließen.

Beschluß muß innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden

Zuvor mußten allerdings einige Länder ihre jeweiligen Gesetze ändern. In Deutschland beispielsweise war bislang nur das Leugnen des Holocaust strafbar, nicht jedoch das Bestreiten anderer Völkermorde.

Nach dem Beschluß sollen künftig auch andere Straftaten, beispielsweise Körperverletzungen, härter geahndet werden, wenn diese aus einem rassistischen Motiv begangen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen den Beschluß nun innerhalb von zwei Jahren auf nationaler Ebene umsetzen.

 

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