BERLIN. Mitteldeutsche Kriegsgefangene sollen früher als geplant eine finanzielle Entschädigung bekommen. Das berichtet die Berliner Zeitung. Der Bundestag hatte im November vergangenen Jahres beschlossen, daß Kriegsgefangene, die nach ihrer Gefangenschaft nach Mitteldeutschland zurückkehrten, einen Anspruch auf eine einmalige finanzielle Entschädigung haben.
Das Gesetz sieht vor, daß Kriegsgefangene, die 1947 und 1948 heimkehrten, pauschal 500 Euro erhalten. Wer 1949 und 1950 entlassen wurde, bekommt 1.000 Euro, Spätheimkehrer einmalig 1.500 Euro. Nach Angaben des MDR leben derzeit noch etwa 12.000 Kriegsheimkehrer.
Entschädigung sollen allerdings auch Zivilisten erhalten, die in die Sowjetunion verschleppt worden waren. Darunter sind beispielsweise zahlreiche Frauen, die nach Kriegsende zur Zwangsarbeit nach Rußland deportiert worden waren. Zum Vergleich: NS-Zwangsarbeiter erhielten je nach Opferkategorie zwischen 2.500 und 7.500 Euro.
Geste der Anerkennung und Wiedergutmachung
Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), hatte im November die Regelung eine Geste der Anerkennung und Wiedergutmachung genannt. Bislang hatten nur diejenigen Kriegsgefangenen eine Entschädigung erhalten, die nach Westdeutschland heimgekehrt waren. Selbst als nach der Wiedervereinigung eine Entschädigung der Opfer des DDR-Unrechtsregimes beschlossen wurde, gingen die mitteldeutschen ehemaligen Kriegsgefangenen leer aus.
Das beschlossene Gesetz sah allerdings vor, daß die Entschädigungszahlungen, die sich nach Schätzungen auf rund 13 Millionen Euro belaufen, erst ab 2009 geleistet werden sollen. Auf Grund des hohen Alters der meisten Heimkehrer soll das Gesetz nun dahingehend geändert werden, daß spätestens ab April dieses Jahres Anträge auf Entschädigung gestellt werden können, wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker gegenüber der Berliner Zeitung bestätigte.