HAMBURG. Die Fernseh-Moderatorin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen ihre Kündigung durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR) gescheitert. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied heute in einem Teilurteil, daß zwischen Herman und dem NDR kein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Herman hatte vor Gericht gegen zwei Kündigungen durch den NDR vom 18. und 25. September 2007 geklagt und Schadensersatz verlangt. Allerdings war in dem Verfahren strittig, ob zwischen Herman und dem NDR überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestand oder ob es sich um eine freie Mitarbeit gehandelt hatte. Nach Ansicht des Arbeitsgerichtes war Herman dem Sender lediglich als freie Mitarbeiterin verbunden.
Ob Herman, die 20 Jahre für den NDR unter anderem als „Tagesschau“-Sprecherin gearbeitet hatte, Schadensersatz zusteht, entscheid das Gericht zunächst nicht.
Eva Herman war im vergangenen Jahr wegen vermeintlich anerkennender Äußerungen zur Familienpolitik der Nationalsozialisten, von der sie sich mehrfach öffentlich distanziert hatte, vom Norddeutschen Rundfunk entlassen und in der ZDF-Sendung „Kerner“ von Moderator Johannes B. Kerner vor die Tür gesetzt worden.