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Haßkriminalität: Bundesrat entscheidet über härtere Strafen

Haßkriminalität: Bundesrat entscheidet über härtere Strafen

Haßkriminalität: Bundesrat entscheidet über härtere Strafen

 

Haßkriminalität: Bundesrat entscheidet über härtere Strafen

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Der Bundesrat entscheidet heute darüber, ob Haßkriminalität künftig härter bestraft wird. Foto: Pixelio/Clemens Mirwald

BERLIN. Der Bundesrat entscheidet heute über einen Gesetzesantrag, nach dem sogenannte Haßkriminalität künftig härter bestraft werden soll. Der von den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt eingebrachte Antrag richtet sich vor allem gegen rechtsextrem motivierte Gewalt.

Danach sollen Straftaten, die auf die „politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder das äußere Erscheinungsbild, eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers“ zurückzuführen sind, fortan nicht mehr mit Geldstrafen geahndet werden.

Statt dessen soll prinzipiell eine „kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten“ verhängt werden können, die explizit nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Haßkriminalität als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Der Antrag geht auf einen Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz aus dem Jahr 2000 zurück, in dem Deutschland ermahnt wurde, den Kampf gegen rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Gewalt zu verstärken.

Den beiden Bundesländern ging das aber nicht weit genug, weshalb auch Tatmotive wie sexuelle Orientierung oder Behinderung härter bestraft werden sollen.

Nach den Antragstellern seien solche durch Vorurteile und Haß geprägte Straftaten dazu geeignet, „weite Teile der Bevölkerung zu verunsichern und deren Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Rechts zu erschüttern“. Dies stelle somit einen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands dar, weshalb die betreffenden Paragraphen im Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden müßten.

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