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Gericht entläßt jugendlichen Schläger vorzeitig aus der Haft

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Cato, Palmer, Exklusiv

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Immer wieder sorgen milde Urteile für Gewalttäter für Unverständnis Foto: Pixelio/Jääähns

HEIDENHEIM. Ein wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilter Kosovo-Albaner ist eineinhalb Jahre vor Abbüßung seiner Strafe entlassen worden. Das teilte jetzt das Amtsgericht Heidenheim mit.

Arton G. hatte im Juni 2005 ohne ersichtlichen Grund den 16 Jahre alten Tobias M. so brutal zusammengeschlagen, daß dieser aufgrund seiner erlittenen Gehirnverletzungen verstarb.

Das Landgericht Ellwangen hatte den damals 18 Jahre alten Kosovo-Albaner wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf sieben Jahre Haft wegen Totschlags plädiert hatte, kamen die Richter nicht nach.

Schläger kam nach nur zweieinhalb Jahren wieder frei

Anfang dieses Jahres entschied das Amtsgericht Adelsheim, den Gewalttäter nach nur zweieinhalb Jahren wieder frei zu lassen und die Restjugendstrafe auf Bewährung auszusetzen. Als Begründung führte das Gericht an, daß insgesamt „eine positive Entwicklung zu verzeichnen“ sei.

Zu der positiven Entwicklung zählten die Richter unter anderem eine abgeschlossene Ausbildung und ein Anti-Aggressionstraining. Beides hatte Arton G. in der Jugendstrafanstalt Adelsheim absolviert.

Ganz anders dagegen entschieden kürzlich die Richter des Landesgerichtes München in einem ähnlich gelagerten Fall. Sie verurteilten die jugendlichen Täter Serkan A. und Spyridon L. wegen versuchten Mordes zu zwölf beziehungsweise achteinhalb Jahren Haft. Im Dezember 2007 hatten sie den 76 Jahre alten Rentner Hubert N. fast zu Tode geprügelt. Auch für sie ist eine vorzeitige Entlassung nicht ausgeschlossen.

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