KIEL. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein zu kippen, haben Politiker der großen Parteien vor Verhältnissen wie in der Weimarer Republik gewarnt.
„Es ist natürlich schon eine Befürchtung, daß sowohl von links als auch möglicherweise von Rechtsextremen jetzt Mandatsträger in kommunale Parlamente kommen“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Johann Wadephul, dem NDR und erinnerte an die Erfahrungen mit Splitterparteien in der Weimarer Republik.
Er traue den Volksparteien aber ohne weiteres zu, auch ohne die Fünf-Prozent-Hürde Mehrheiten zu gewinnen. Gegen die Beibehaltung der Sperrklausel für Komunalwahlen hatten Grüne und Linkspartei geklagt.
Ungleichgewichtung der Wählerstimmen
Nach Ansicht der Verfassungsrichter bewirke die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, weil die für eine Partei mit weniger als fünf Prozent abgegebenen Stimme ohne Erfolg blieben.
Die Sperrklausel könne auch nicht damit gerechtfertigt werden, daß sie dem Zweck diene, „verfassungsfeindliche oder (rechts-)extreme Parteien“ davon abzuhalten, in die kommunalen Parlamente einzuziehen, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Für die Bekämpfung verfassungswidriger Parteien stehe das Parteiverbotsverfahren zur Verfügung.
Neben Schleswig-Holstein verfügen unter den Flächenländern nur noch Thüringen und das Saarland über eine Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen. CDU und SPD in Schleswig-Holstein kündigten unterdessen an, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgehend umzusetzen.