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Auch extremistische Vereine können gemeinnützig sein

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Auch extremistische Vereine können gemeinnützig sein

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Bundesadler
Der Bundesadler im Reichstag. Laut Bundesregierung reicht die Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit aus. Foto: Pixelio

BERLIN. Daß ein Verein vom Verfassungsschutz beobachtet wird, reicht alleine noch nicht aus, um diesem die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Hintergrund ist der Verein „Collegium Humanum“, dessen Leiterin Ursula Haverbeck laut Auskunft der Bundesregierung wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Der Spiegel hatte Anfang Februar berichtet, daß der vom Verfassungsschutz beobachtete Verein als gemeinnützige Körperschaft anerkannt sei, was ihm unter anderem ermöglicht, von der Steuer abzugsfähige Spendenquittungen auszustellen.

Die Bundesregierung betonte allerdings, daß nach den Grundsätzen des Rechtsstaats „ein Verdacht oder eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch nicht für eine Sanktion“ wie beispielsweise die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ausreiche. Es sei auch nicht geplant, dies zu ändern.

Anzahl der als gemeinnützig anerkannter extremistischer Vereine unbekannt

Wie viele gemeinnützige Körperschaften dem rechts- oder linksextremistischen beziehungsweise religiös fundamentalistischen Spektrum zuzuordnen sind und vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ist der Bundesregierung allerdings nicht bekannt.

In den vergangenen fünf Jahren seien jedoch zwei als gemeinnützig anerkannte Vereine von Verbotsmaßnahmen betroffen gewesen. Um welche Vereine es sich konkret handelte, gab die Bundesregierung nicht bekannt.

Erst im März hatten die Fraktionen von CDU und SPD einen Antrag im Bundestag eingebracht, nach dem die Bundesregierung die Vorraussetzungen für ein Verbot des Collegium Humanum prüfen soll.

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