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Mügeln: Erstes Gerichtsurteil

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Muegeln
Marktplatz von Mügeln

BERLIN. Ein 18jähriger ist vom Amtsgericht Oschatz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Er hatte zugegeben, während einer Massenschlägerei im sächsischen Mügeln zwischen acht Indern und einer größeren Gruppe Deutscher fremdenfeindliche Parolen gerufen zu haben.

Der Vorfall hatte im August deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, nachdem behauptet worden war, ein rechtsextremer „Mob“ mit mehr als 50 Beteiligten hätte eine Hetzjagd auf die Inder veranstaltet. Später ergaben die Ermittlungen, daß von einer Hetzjagd mit geplantem rechtsextremem Hintergrund keine Rede sein könne, sondern daß es sich vielmehr um eine Schlägerei gehandelt hatte, an der auch die Inder möglicherweise nicht unschuldig waren. Zumindest ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen einen von ihnen wegen schwerer Körperverletzung.

Zwei ebenfalls an den Auseinandersetzungen beteiligte Deutsche hatten bereits Bußgelder in Höhe von 2.625 Euro und 1.500 Euro akzeptiert, so daß es zu keiner Verhandlung kam. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig bislang gegen drei Männer im Alter zwischen 18 und 35 Jahren Anklage erhoben.

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