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Mügeln: Acht Monate Haft für Deutschen

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Cato, Palmer, Exklusiv

Pizzeria
Die Pizzeria in Mügeln

BERLIN. Im Fall der Auseinandersetzungen im sächsischen Mügeln ist ein 23 Jahre alter Deutscher am Dienstag zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Oschatz befand den Mann der Volksverhetzung und der Sachbeschädigung für schuldig. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Gefängnis auf Bewährung gefordert, die Verteidigung eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung. Der Richter begründete das harte Urteil mit der Gefahr der Nachahmung.

Der Angeklagte hatte im Prozeß zugegeben, in der Nacht zum 19. August die Scheibe einer Pizzeria eingeschlagen zu haben. In das Geschäft hatten sich zuvor acht Inder zurückgezogen, nachdem es während eines Stadtfestes auf dem nahegelegenen Marktplatz von Mügeln zu einer Auseinandersetzung zwischen ihnen und mehreren Deutschen gekommen war. Dabei waren 14 Menschen verletzt worden, darunter die acht Inder sowie zwei Polizisten.

Staatsanwaltschaft: Keine Hetzjagd

Der 23jährige bestritt vor Gericht, ausländerfeindliche Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gerufen zu haben. Die Sachbeschädigung bezeichnete er als „Kurzschlußreaktion“.

Angaben zufolge sei ein Freund von ihm zuvor bei den Auseinandersetzungen durch ein Messer verletzt worden. Zeugen hatten in der Verhandlung ausgesagt, daß der Angeklagte einer der Rädelsführer der Tumulte vor dem Geschäft gewesen sei.

In der vergangenen Woche war bereits ein 18jähriger wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Zwei weitere Tatbeteiligte hatten ohne Gerichtsverhandlungen Strafbefehle von 2.625 beziehungsweise von 1.500 Euro akzeptiert.

Die Ereignisse in Mügeln hatten deutschlandweit für Aufsehen gesorgt und waren fast durchgängig als Beweis für die Ausländerfeindlichkeit in Mitteldeutschland gewertet worden. Unter anderem war berichtet worden, daß die Inder von Deutschen durch die Stadt „gejagt“ worden seien. Laut Staatsanwaltschaft habe es „eine Hetzjagd, wie in den Medien beschrieben“, aber nicht gegeben.

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