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Emil hat ein X im Paß: Deutsches Gesetz verschafft Österreicher nichtbinären Reisepaß

Emil hat ein X im Paß: Deutsches Gesetz verschafft Österreicher nichtbinären Reisepaß

Emil hat ein X im Paß: Deutsches Gesetz verschafft Österreicher nichtbinären Reisepaß

Ein Paß mit X. In den USA ist das nix. Der Österreicher Emil freut sich trotzdem. Symbolbild: IMAGO / SKATA
Ein Paß mit X. In den USA ist das nix. Der Österreicher Emil freut sich trotzdem. Symbolbild: IMAGO / SKATA
Ein Paß mit X. In den USA ist das nix. Der Österreicher Emil freut sich trotzdem. Symbolbild: IMAGO / SKATA
Emil hat ein X im Paß
 

Deutsches Gesetz verschafft Österreicher nichtbinären Reisepaß

Ein Wiener freut sich über seinen Paß mit „X“. Möglich gemacht haben den die EU und das deutsche Selbstbestimmungsgesetz. Doch mit dem Dokument auch wirklich zu verreisen, wird schwierig.
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WIEN. Österreich hat erstmals offiziell einen Reisepaß mit dem Geschlechtseintrag „X“ an eine Person ausgestellt, die sich nichtbinär fühlt. Rechtliche Grundlage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das festlegt, daß in einem EU-Mitgliedstaat vorgenommene Geschlechts- und Namensänderungen von allen anderen Staaten der Union anerkannt werden müssen.

In diesem Fall profitierte der 30jährige Emil R. von einem zweiten Wohnsitz in Deutschland. Dort gilt seit 2024 das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, das es Erwachsenen erlaubt, den eigenen Geschlechtseintrag vergleichsweise unkompliziert zu ändern.

In Österreich hingegen ist dies für nichtbinäre Personen bislang nicht vorgesehen. Zulässig ist in der Alpenrepublik nur ein Wechsel zwischen „männlich“ und „weiblich“. „Das ist ein Spezialfall, weil ich auch in Deutschland gemeldet bin“, erklärte Emil der Gratiszeitung Heute.

Wiener Behörde stellte bereits X-Pässe aus

Brisant ist, daß es sich nach Angaben des Wiener Magistrats jedoch nicht um den ersten Reisepaß mit einem „X“-Eintrag handelt. Bereits in mehreren früheren Fällen sei dies erfolgt, teilweise auch ohne deutschen Wohnsitz. Auf welcher rechtlichen Grundlage diese Dokumente ausgestellt wurden, ist nicht eindeutig geklärt. Der Verein „nicht-binär“ vermutet Behördenwillkür und sieht darin einen weiteren Beleg für die fehlende einheitliche Regelung in Österreich.

Die in Deutschland mit einem Herz unterzeichnete Erklärung brachte den Österreicher das X in den Paß. Quelle Heute / zVg
Die in Deutschland mit einem Herz unterzeichnete Erklärung brachte den Österreicher das X in den Paß. Quelle Heute / zVg

Für Emil bringt der neue Paß praktische Probleme mit sich. Da die Anerkennung des „X“-Eintrags international nicht einheitlich geregelt ist, kann es bei Reisen zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise in die USA sei mit diesem Paß voraussichtlich nicht möglich. Emil bezeichnet den Erhalt des Dokuments dennoch als „große Erleichterung“.

Gegenüber dem Kurier sagt der neue Paßbesitzer noch: „Mein Fall zeigt, wie absurd der Versuch ist, Geschlecht rechtlich zu definieren. Der Versuch stürzt den Gesetzgeber in eine Krise. Es wird auch international viel über Transpersonen diskutiert. Dabei wollen wir nur auf das Klo gehen, das sich richtig anfühlt, und den Geschlechtseintrag im Paß haben, der sich richtig anfühlt – und fertig.“

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