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EuGH-Entscheidung: Urteil entzieht geflüchteten Nicht-Ukrainern den Schutz in der EU

EuGH-Entscheidung: Urteil entzieht geflüchteten Nicht-Ukrainern den Schutz in der EU

EuGH-Entscheidung: Urteil entzieht geflüchteten Nicht-Ukrainern den Schutz in der EU

Verjagt vom russischen Angriffskrieg verlassen auch viele nicht Ukrainer das Land. Sie genießen jedoch jetzt nicht mehr automatisch Schutz in der EU.
Verjagt vom russischen Angriffskrieg verlassen auch viele nicht Ukrainer das Land. Sie genießen jedoch jetzt nicht mehr automatisch Schutz in der EU.
picture alliance / NurPhoto | Beata Zawrzel
EuGH-Entscheidung
 

Urteil entzieht geflüchteten Nicht-Ukrainern den Schutz in der EU

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Handlungsfreiheit der EU-Staaten: Nicht-Ukrainer, die zum Zeitpunkt der russischen Invasion nur befristet in der Ukraine lebten, können den Schutzstatus verlieren.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß EU-Mitgliedstaaten Migranten, die sich vorübergehend in der Ukraine aufgehalten haben und nach Beginn des russischen Angriffs Schutz in der Staatengemeinschaft suchten, den Schutzstatus entziehen dürfen. Dies betrifft insbesondere Nicht-Ukrainer, die nur befristet in der Ukraine lebten.

Das Urteil vom 19. Dezember bestätigt ein vorheriges Gutachten des Generalanwalts Jean Richard de la Tour. Es klärt eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Temporary Protection Directive (TPD), die seit Februar 2022 als rechtliche Grundlage für den Schutz von Kriegsflüchtlingen dient.

Schutz nur für bestimmte Gruppen

Die Entscheidung betrifft einen Fall in den Niederlanden, bei dem die Behörden Schutzstatus für Nicht-Ukrainer, die vorübergehend in der Ukraine lebten, nicht verlängern wollten. Während ukrainische Staatsbürger und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in der Ukraine bis mindestens März 2025 bleiben dürfen, endete der Schutz für diese Gruppe bereits im März 2024.

Die Betroffenen hatten dagegen geklagt, da die Niederlande ihnen eine Rückkehranordnung vor Ablauf des Schutzstatus ausgestellt hatten. Das Gericht bestätigte jedoch, daß es im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, solchen optional gewährten Schutz zu beenden. „Ein Mitgliedstaat, der einer Personengruppe einen optionalen Schutz gewährt hat, kann diesen grundsätzlich wieder entziehen“, hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts. Gleichzeitig stellte der EuGH klar, daß während der Geltungsdauer des Schutzes keine Abschiebungen durchgeführt werden dürfen.

Nationale Gerichte entscheiden weiter

Das Urteil hat Signalwirkung, da es sich um einen Referenzfall handelt. Es liegt nun an den niederländischen Gerichten, die endgültige Entscheidung über den konkreten Fall zu treffen. Entscheidungen des EuGH sind jedoch verbindlich und nicht anfechtbar.

Mit dieser Entscheidung betont der EuGH die Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Richtlinien, zugleich aber auch die rechtliche Sicherheit für die Betroffenen innerhalb des Schutzzeitraums. (rr)

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