LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen von Polen und Ungarn im Streit um den Rechtsstaatsmechanismus zurückgewiesen. Der Zweck dieser Sanktionsmöglichkeit sei es, einer mißbräuchlichen Verwendung von EU-Haushaltsmittel Einhalt zu gebieten und nicht Werteverstöße als solche zu bestrafen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.
Somit kann Brüssel Mitgliedsstaaten künftig die Gelder kürzen, wenn sie nach Ansicht der EU-Kommission rechtsstaatliche Prinzipien in ihrem Land verletzen. Polen und Ungarn hatten gegen die Sanktionsmöglichkeit geklagt, weil sie eine politische Instrumentalisierung des Mechanismus befürchten.
EU-Abgeordnete drängen auf Sanktionen gegen Polen und Ungarn
Die EU hatte den beiden ostmitteleuropäischen Staaten immer wieder vorgeworfen, gegen die Rechtsstaatlichkeit zu verstoßen. Die Bedingung ist im gemeinsamen Haushalt für die kommenden Jahre verankert. Bislang hat die Brüsseler Kommission aber noch nicht davon Gebrauch gemacht, um das Urteil des EuGH abzuwarten.
Mehrere EU-Abgeordnete hatten darauf gedrängt, gegen Polen und Ungarn vorzugehen. „Der Kuschelkurs mit Orbán und Kaczyński ist beendet. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt Farbe bekennen, wenn sie die Rechtsstaatsignoranten weiterhin mit dem Geld ihrer Steuerzahler an der Macht halten wollen“, forderte der EU-Abgeordnete Moritz Körner (FDP) nach dem Beschluß des Mechanismus und verwies dabei auf Ungarns Regierungschef Viktor Orbán (Fidesz) und Polens PiS-Chef Jarosław Kaczyński.
Orbán: Urteil ist in Wahrheit politische Entscheidung
Orbán warf der Kommission Ende Januar vor, die EU zunehmend föderalistisch ausrichten zu wollen. „Der Gerichtshof hat immer, wenn er die Maschinerie der europäischen Integration steckenbleiben sah, die EU immer in die Richtung der föderalen Einrichtung geschubst: Er hat seine Zuständigkeiten bewußt erweitert und die Bastionen der Souveränität der Mitgliedsstaaten untergraben“, kritisierte er in Erwartung der EuGH-Entscheidung.
Bei dem Urteil der Luxemburger Richter handle es sich in Wahrheit nicht um eine juristische, sondern um eine politische Entscheidung. Der EuGH sei nur ein Gehilfe bei der Vollstreckung des Willens der EU-Kommission. (zit)