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EU-Gerichtshof Luxemburg: Straffällige Flüchtlinge können gegen Abschiebung klagen

EU-Gerichtshof Luxemburg: Straffällige Flüchtlinge können gegen Abschiebung klagen

EU-Gerichtshof Luxemburg: Straffällige Flüchtlinge können gegen Abschiebung klagen

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Abschiebung gescheitert Foto: picture alliance/dpa
EU-Gerichtshof Luxemburg
 

Straffällige Flüchtlinge können gegen Abschiebung klagen

Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben, können nicht automatisch abgeschoben werden. Zwei afrikanische und ein tschetschenischer Migrant hatten in Belgien und Tschechien gegen die Aberkennung ihres Schutzstatus geklagt, nachdem sie unter anderem wegen eines Sexualdeliktes und einer Tötung verurteilt worden waren.
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LUXEMBURG. Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben, können nicht automatisch abgeschoben werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts keinen Einfluß auf den Anspruch auf Schutz durch die Flüchtlingskonvention und die Grundrechte haben, teilte der Gerichtshof mit.

Zwei afrikanische und ein tschetschenischer Migrant hatten in Belgien und Tschechien gegen die Aberkennung ihres Schutzstatus geklagt, nachdem sie unter anderem wegen eines Sexualdeliktes und einer Tötung verurteilt worden waren. Daraufhin wurde ihnen die Anerkennung als Flüchtlinge verweigert. Die drei Männer fochten die Aberkennung ihres Flüchtlingsstatus zunächst in ihren Aufnahmeländern und schließlich vor dem EU-Gerichtshof an.

Wenn Folter droht, darf nicht abgeschoben werden

Die Betroffenen dürfen nun laut Urteil nicht ausgewiesen werden, wenn ihnen in ihren Heimatländern Folter, unmenschliche oder erniedrigende Strafen drohten. In diesen Fällen gehe der Schutz durch die EU-Regeln über den der Flüchtlingskonvention hinaus.

Die Richter betonten jedoch, Personen, deren Asylantrag abgelehnt oder der Asylstatus aberkannt worden sei, hätten weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge. (ag)

Abschiebung gescheitert Foto: picture alliance/dpa
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