LUXEMBURG. Halal-Fleisch darf nicht das Biogütesiegel der Europäischen Union tragen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Dienstag, daß betäubungsloses Schlachten nicht die höchsten Tierschutzstandards erfülle und somit nicht für das Bio-Label infrage komme.
Als Begründung nennt das Gericht das unnötige Leid der Tiere. Der ehemalige Generalanwalt am Gericht, Nils Wahl, hatte empfohlen, dem rituell geschlachteten Fleisch das Siegel nicht grundsätzlich zu verbieten. Seine Begründung lautete, daß die EU-Vorschriften keine Regelungen für das Halten oder Schlachten von Tieren kennen würden.
Klage einer französischen Tierschutzorganisation
Die Richter hielten dem entgegen, Ziel der Bio-Vorschriften sei, „das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch/biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse zu wahren und zu rechtfertigen“. Daher müßten an solches Fleisch die höchsten Normen angelegt werden. Theoretisch müßte auch koscheres Fleisch von dem Urteil betroffen sein.
Hintergrund ist die Klage einer französischen Tierschutzorganisation gegen eine entsprechende Kennzeichnung eines als halal-zertifizierten Hacksteacks. Das in dem Fall zuständige Verwaltungsgericht Versailles hatte daraufhin den Europäischen Gerichtshof angerufen und ihn um eine Entscheidung gebeten. (tb)