WASHINGTON. Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem Bäcker aus Colorado recht gegeben, der sich geweigert hatte, einen Kuchen für eine Schwulenhochzeit zu backen. Das Urteil fiel mit sieben zu zwei Stimmen. Neben den fünf konservativen Richtern schlossen sich auch die von Bill Clinton und Barack Obama ernannten Richter Stephen Breyer und Elena Kagan dem Urteil an.
„Der Grund und das Motiv für die Weigerung des Bäckers beruhten auf echten Überzeugungen und religiösem Glauben“, schrieb Richter Anthony Kennedy in seiner Urteilsbegründung. Gleichzeitig legte der noch von Ronald Reagan ernannte Richter Wert darauf, daß das Urteil keinen Präzedenzfall darstelle. „Der Ausgang von Fällen wie dieser muß unter anderen Umständen von den Gerichten jeweils neu bewertet werden“, betonte Kennedy.
Geldstrafe im Wiederholungsfall
Solche Fälle müßten „mit Toleranz und ohne Respektlosigkeit gegenüber echten Glaubensüberzeugungen“ gelöst werden. Gleichzeitig dürften Homosexuelle aber auch „nicht würdelos behandelt werden, wenn sie Güter und Dienstleistungen auf dem freien Markt erwerben wollen“.
Der Inhaber des „Masterpiece Cakeshop“ in Lakewood (Colorado), Jack C. Phillips, hatte 2012 die Bestellung des homosexuellen Paares Charlie Craig und David Mullins abgelehnt, die nach ihrer Eheschließung in Massachusetts die Torte für den Empfang in ihrem Heimatort in Colorado in Auftrag gaben. Die Kommission für Bürgerrechte des Staates Colorado hatte Phillips daraufhin der Diskriminierung für schuldig befunden.
Sie ordnete an, daß Phillips seine Geschäftspraktiken ändern und seine Mitarbeiter entsprechend trainieren müsse. Zudem sollte die Firma vierteljährliche Berichte darüber abgeben, wie sie mit Kunden umgehe. Für den Wiederholungsfall wurde Phillips eine Geldstrafe angedroht. (tb)