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Katholiken: Ferda Ataman: Arbeitsrecht-Reform der Kirche geht nicht weit genug

Katholiken: Ferda Ataman: Arbeitsrecht-Reform der Kirche geht nicht weit genug

Katholiken: Ferda Ataman: Arbeitsrecht-Reform der Kirche geht nicht weit genug

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman reichen die Reformen des katholischen Arbeitsrecht noch nicht aus
Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman reichen die Reformen des katholischen Arbeitsrecht noch nicht aus
Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman reichen die Reformen des katholischen Arbeitsrecht noch nicht aus Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
Katholiken
 

Ferda Ataman: Arbeitsrecht-Reform der Kirche geht nicht weit genug

Die katholische Kirche hat ihr Arbeitsrecht mit Blick auf Homosexuelle oder Wiederverheiratete reformiert. Was die deutschen Bischöfe als Revolution feiern, geht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman nicht weit genug. Für sie muß sich die Kirche weiter öffnen.
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BERLIN. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, hat die Öffnung des katholischen Arbeitsrechts für in zweiter oder gleichgeschlechtlicher Ehe lebende Angestellte als unzureichend kritisiert. Sie wertete die Reform laut der Nachrichtenagentur KNA als „ersten, zu zögerlichen Schritt“.

Eine Krankenpflegerin, die aus persönlichen Gründen aus der Kirche austrete, könne wegen dieser Entscheidung nach wie vor gekündigt werden. Dies sei ein „Einfallstor für Diskriminierung“, monierte die türkischstämmige Ataman.

Katholiken: Alle Menschen sind willkommen

Am Dienstag hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz dafür entschieden, das Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland auch für wiederverheiratete Menschen und alle, die in gleichgeschlechtlicher Ehe leben, zu öffnen. „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, begründeten die Kirchenoberen den Schritt in einer Pressemitteilung.

Alle Mitarbeiter könnten nun unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, einer möglichen Behinderung, Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform „Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein“, hieß es in dem Schreiben weiter. Immer wieder wurde die katholische Kirche in den vergangenen Jahren von EU-Gerichten wegen einer vermeintlichen Diskriminierung ihrer Angestellten gerügt. (fw)

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman reichen die Reformen des katholischen Arbeitsrecht noch nicht aus Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
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