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Berufungsgericht: Tommy Robinson wieder in Freiheit

Berufungsgericht: Tommy Robinson wieder in Freiheit

Berufungsgericht: Tommy Robinson wieder in Freiheit

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Anhänger von Tommy Robinson feiern vor dem Berufungsgericht in London seine Freilassung Foto: picture alliance / empics
Berufungsgericht
 

Tommy Robinson wieder in Freiheit

Der englische Blogger Tommy Robinson ist wieder in Freiheit. Er durfte das Gefängnis im mittelenglischen Rugby gegen Zahlung einer Kaution verlassen. Das Berufungsgericht in London nannte seine Verurteilung zu 13 Monaten Haft wegen Filmaufnahmen am Rande eines Vergewaltigungsprozesses „fehlerhaft“.
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LONDON. Der englische Blogger Tommy Robinson ist wieder in Freiheit. Er durfte das Gefängnis im mittelenglischen Rugby gegen Zahlung einer Kaution verlassen. Das Berufungsgericht in London nannte seine Verurteilung zu 13 Monaten Haft wegen Filmaufnahmen am Rande eines Vergewaltigungsprozesses „fehlerhaft“. Vor allem bemängelte der Berufungsrichter an dem Urteil, daß das Gericht in Leeds den Schuldspruch nicht „auf vollinformierter Grundlage“ getroffen habe.

Robinson, der zu den Mitbegründern der English Defence League gehörte, war im Mai unter dem Vorwurf verhaftet worden, „den öffentlichen Frieden gestört“ zu haben. Robinson hatte vor einem Gerichtsgebäude in Leeds gefilmt, wie die moslemischen Angeklagten in einem Kinderschänderprozeß das Gebäude betraten und stellte das Video als Livestream auf Facebook. Daraufhin nahm ihn die Polizei fest.

Mehrere Verurteilungen

Robinson war bereits im vergangenen Jahr wegen eines ähnlichen Delikts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals sagte ihm die Richterin: „Hier geht es nicht um Meinungsfreiheit, nicht um Pressefreiheit, legitimen Journalismus oder politische Korrektheit. Hier geht es um das Recht und darum, sicherzustellen, daß ein Prozeß frei und fair durchgeführt werden kann. Es geht um Unschuld bis zum Beweis des Gegenteils.“

Bereits 2014 saß Robinson wegen Kreditbetrugs im Gefängnis. Dort wurde er von moslemischen Mitinsassen zusammengeschlagen. Dem Gefängnispersonal warf er damals vor, weggesehen zu haben, statt ihn zu schützen. (tb)

Anhänger von Tommy Robinson feiern vor dem Berufungsgericht in London seine Freilassung Foto: picture alliance / empics
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