ROTHERHAM. Die Behörden der englischen Stadt Rotherham haben den Anführer einer moslemischen Vergewaltiger-Bande ermutigt, das Besuchsrecht für seinen bei der Tat gezeugten Sohn wahrzunehmen. Das Opfer des Verbrechens, Sammy Woodhouse, veröffentlichte am Mittwoch ein Twitter-Video und fordert darin, Sextätern den Zugang zu ihren Kindern zu verbieten.
The Times: ‘Jailed rapist given chance to see his victim’s child’.
Rotherham council have offered convicted rapist access to my son.
This is happening all over the UK and must stop! An investigation and change in law is needed. https://t.co/dxSnGt29Is pic.twitter.com/7nJ1jnvJGN
— Sammy Woodhouse (@sammywoodhouse1) 27. November 2018
Woodhouse ist eines der Opfer des organisierten Kindesmißbrauchs von Rotherham. Dort wurden zwischen 1987 und 2003 mindestens 1.400 Minderjährige von einer pakistanischen Bande vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Der Peiniger von Woodhouse war im Februar 2016 zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte mit 15 Jahren ihren Sohn zur Welt gebracht.
Behörden berufen sich auf geltendes Recht
Die Behörden kontaktierten den inhaftierten Arshid H. im Zusammenhang mit einem laufenden Fürsorgeverfahren und teilten ihm mit, er könne Besuche des Jungen im Gefängnis beantragen. So habe er die Möglichkeit, eine Rolle im Leben des Kindes zu spielen, wie es das Gesetz erlaubt, berichtete die BBC.
Als sie davon erfuhr, habe sich Woodhouse entschlossen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Es dürfe nicht sein, daß ihr Vergewaltiger ihren gemeinsamen Sohn sehen dürfe. „Frauen und Kinder werden einer großen Gefahr ausgesetzt.“
Woodhouse fordert Gesetzesänderung
Sie beklagte, im ganzen Land werde den Tätern diese Möglichkeit eingeräumt. Das müsse aufhören. Woodhouse forderte die britische Regierung auf, das Gesetz dahingehend zu ändern, daß Täter keinen Zugang mehr zu den Kindern bekommen, die sie bei einer Vergewaltigung gezeugt haben.
Ein Sprecher des Stadtrats von Rotherham rechtfertigte laut Nachrichtenagentur AFP die Entscheidung. Aufgrund der Rechtslage sei man dazu verpflichtet. Dem widersprach das Justizministerium. Es liege im Ermessen der jeweiligen Behörden, ein Schweigerecht gegenüber dem Elternteil zu beantragen, das kein Sorgerecht besitze. (ag)