GRAZ. Der Prozeß gegen 17 Mitglieder der Identitären Bewegung (IB) ist am Donnerstag im steirischen Graz mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Die Gruppe um IB-Chef Martin Sellner war wegen des Vorwurfs der Gründung einer kriminellen Organisation und Verhetzung angeklagt worden. Von diesen Anklagepunkten wurden alle 17 Personen – 16 Männer und eine Frau – freigesprochen.
Zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigung, beziehungsweise Körperverletzung mit Nötigung, zu Geldstrafen verurteilt. Dabei ging es unter anderem um die Stürmung einer Vorlesung an der Universität Klagenfurt durch IB-Mitglieder. In deren Verlauf soll der Rektor der Universität, Oliver Vitouch, durch einen Schlag in den Bauch verletzt worden sein. Vor Gericht sagte Vitouch aus, es habe sich um eine „martialische Aktion“ gehandelt, die einer „Invasion“ gleichgekommen sei.
Sellner: Etappensieg
Während der Verhandlung hatte der Staatsanwalt noch schwere Vorwürfe gegen die Gruppe erhoben. „Sie stellen sich als eine Front von Gesetzestreuen dar und begehen fortwährend Gesetzesbruch“, sagte er. Sie seien „keine Front von Patrioten, sondern eine Front von Feiglingen.“ Die Angeklagten nannte er „Pseudomoralisten, die vorgeben den Staat zu beschützen“.
In seiner Urteilsbegründung schlug der Richter einen anderen Ton an. „Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“ Das Transparent mit der Aufschrift „Islamisierung tötet“, das die IB von der Parteizentrale der Grazer Grünen heruntergelassen habe, sei „keine Kritik am Islam, sondern an der Grünen-Politik und dem radikalen Islamismus“.
„Es war ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in Österreich“, feierte Sellner in einem YouTube-Video die Freisprüche. Das Urteil sei aber nur ein „Etappensieg“. Er rechne damit, daß die Staatsanwaltschaft Berufung einlege. Durch das Urteil habe er das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgewonnen. „Allen, die die IB hassen, kann ich nur sagen, wir hassen Euch nicht, wir sind nach wie vor offen für den Dialog“, betonte Sellner. Er verstehe es, wenn manche die Meinung der IB nicht teilten, aber nach Verboten zu rufen, sei nicht der richtige Weg. Der JUNGEN FREIHEIT sagte Sellner: „Uns war besonders wichtig, daß der Richter klargestellt hat, daß es sich bei der IB um eine legale Organisation handelt. Dies bestätigt unsere Grundannahme, daß patriotischer Aktivismus rechtsstaatskonform ist.“ (tb)