WIEN. Nach Polen erwägt nun auch Österreich einen Ausstieg aus dem Migrationspakt der Vereinten Nationen (UN). Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) habe bereits am Wochenende klargestellt, seine Partei werde die Vereinbarung niemals unterstützen, berichtet die österreichische Tageszeitung Die Presse am Mittwoch. Doch auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sehe das Papier mittlerweile skeptisch.
Seine Juristen befürchten demnach, der Migrationspakt könnte langfristig Bindungswirkung entfalten, wenn sich Gerichte darauf bezögen. Der „Globale Pakt für sichere, geordnete und regulierte Migration“ soll im Dezember von den UN-Mitgliedsstaaten in Marokko per Akklamation beschlossen werden.
Ungarn und USA sprechen sich gegen Vereinbarung aus
Neben Bekenntnissen zu Menschenrechten enthält er 23 Ziele, um Migration zu steuern. Unter anderem sollen Klimaflüchtlinge anerkannt, humanitäre Visa ausgestellt und Flüchtlingen Zugang zu Arbeitsmärkten gewährt werden. Zunächst hatten sich Ungarn und die USA dagegen ausgesprochen.
Auch die türkis-blaue Koalition in Wien ist sich dem Bericht zufolge mittlerweile einig, die Vereinbarung in der aktuellen, Mitte Juli beschlossenen Fassung nicht zu unterzeichnen. Neuverhandlungen gelten jedoch als unwahrscheinlich. Kritiker vor allem aus der FPÖ hatten zuvor mehrfach den österreichischen UN-Vertreter in den fünf Verhandlungsrunden zu dem Pakt kritisiert. Er hatte in New York keine der nun aufkommenden Bedenken geäußert.
Polens Innenminister: Vereinbarung könnte zu illegaler Einwanderung ermuntern
Auch Polens Regierung hatte zuletzt einen Ausstieg aus dem Migrationspakt erwogen. Die Vereinbarung könnte zur illegalen Einwanderung ermuntern und biete keine „Sicherheitsgarantien für Polen“, kritisierte Innenminister Joachim Brudzinski am Dienstag. Er empfehle deshalb einen Rückzug aus dem Abkommen.
Der „Globale Pakt für sichere, geordnete und regulierte Migration“ der rund 190 UN-Mitgliedstaaten wäre der erste seiner Art. Die Einigung auf den Entwurf war möglich geworden, weil in der Präambel des 34 Seiten langen Papiers steht, daß es rechtlich nicht bindend ist. Grundlage für die Vereinbarung war die 2016 beschlossene „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“. (ls)