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Europäischer Gerichtshof: Ungarn: Abschiebung nach Serbien war rechtmäßig

Europäischer Gerichtshof: Ungarn: Abschiebung nach Serbien war rechtmäßig

Europäischer Gerichtshof: Ungarn: Abschiebung nach Serbien war rechtmäßig

EU-Gerichtshof
EU-Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof bestätigt Dublin-Regelungen Foto: dpa
Europäischer Gerichtshof
 

Ungarn: Abschiebung nach Serbien war rechtmäßig

Die Abschiebung eines Pakistaners von Ungarn nach Serbien verstößt nicht gegen EU-Gesetze. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, daß EU-Staaten nach den Dublin-Regelungen das Recht hätten, Asylsuchende in sichere Drittstaaten zurückzuweisen.
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LUXEMBURG/BUDAPEST. Die Abschiebung eines Pakistaners von Ungarn nach Serbien verstößt nicht gegen EU-Gesetze. Dies bestätigte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof, vor dem der Asylbewerber geklagt hatte.

Der illegale Einwanderer hielt sich zwischenzeitlich in der Tschechischen Republik auf, wurde aber wieder nach Ungarn ausgewiesen und sollte von dort nach Serbien zurück geschickt werden. Der EU-Beitrittskandidat Serbien gilt als sicherer Drittstaat. Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedsstaaten, Schutzsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, in dieses Land auszuweisen.

Ungarn hatte sich in dem Rechtsstreit mit dem Pakistaner auf die Dublin-III-Verordnung berufen und vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Recht bekommen. Ein Mitgliedsstaat habe das Recht, „eine Person, die um internationalen Schutz nachsucht, in einen sicheren Drittstaat zurück- oder ausweisen“, gab der Gerichtshof in einer Pressemitteilung bekannt. (mv)

Der Europäische Gerichtshof bestätigt Dublin-Regelungen Foto: dpa
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