LUXEMBURG/BUDAPEST. Die Abschiebung eines Pakistaners von Ungarn nach Serbien verstößt nicht gegen EU-Gesetze. Dies bestätigte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof, vor dem der Asylbewerber geklagt hatte.
Der illegale Einwanderer hielt sich zwischenzeitlich in der Tschechischen Republik auf, wurde aber wieder nach Ungarn ausgewiesen und sollte von dort nach Serbien zurück geschickt werden. Der EU-Beitrittskandidat Serbien gilt als sicherer Drittstaat. Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedsstaaten, Schutzsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, in dieses Land auszuweisen.
Ungarn hatte sich in dem Rechtsstreit mit dem Pakistaner auf die Dublin-III-Verordnung berufen und vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Recht bekommen. Ein Mitgliedsstaat habe das Recht, „eine Person, die um internationalen Schutz nachsucht, in einen sicheren Drittstaat zurück- oder ausweisen“, gab der Gerichtshof in einer Pressemitteilung bekannt. (mv)