LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat angeordnet, die Hamas von der Terrorliste der Europäischen Union zu streichen. Die Richter monierten, daß die Staatengemeinschaft sich 2001 bei ihrer Beurteilung der radikalislamischen Gruppierung vor allem auf Informationen aus dem Internet und der Presse berufen hatte.
Der gemeinsame Standpunkt und die Rechtsprechung verlange jedoch, daß derartige Entscheidungen von nationalen Behörden „konkret geprüft und bestätigt“ werden müßten. Zugleich betonten die Richter, daß die Sanktionen gegen die Hamas, wie etwa das Einfrieren von Geldern sowie Einreiseverbote, noch drei Monate aufrechterhalten werden.
Bis dahin hat die Europäische Union nun Zeit, eine ausreichende Begründung zu liefern, warum die Hamas auch weiterhin als Terrororganisation eingestuft werden müsse. Dies habe das Gericht selbst nicht zu entscheiden gehabt. Die Hamas, die gegen die EU-Entscheidung vorgegangen war, strebt einen islamischen Staat auf dem Gebiet Israels an und wurde in der Vergangenheit für zahlreiche Terroranschläge verantwortlich gemacht. Derzeit stellt die sunnitische Organisation die Regierung im Gaza-Streifen. (ho)