BUDAPEST. In Ungarn ist sowohl das Tragen des Sowjetsternes als auch des Hakenkreuzes wieder erlaubt. Das Verfassungsgericht hob ein seit 1994 bestehendes Verbot auf, welches „Symbole der Willkürherrschaft“ nur im Zusammenhang mit Bildung, Kunst und Information gestattete. Darunter fielen neben dem Hakenkreuz auch der Sowjetstern und das Pfeilkreuz, Symbol der ungarischen Faschisten.
Grund ist laut österreichischem Standard die Klage eines ungarischen Kommunistenführers, der für das Recht, den Sowjetstern für seine Bewegung verwenden zu dürfen, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging. Attila Vajnai, Vorsitzender der kommunistischen Munkaspart, war wegen Zeigen des Sowjetsterns mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden.
Anstoß nur am Sowjetstern-Verbot
In einer Stellungnahme erachtete daraufhin der Gerichtshof das ungarische Verbot als „willkürlich“ und gegen die Meinungsfreiheit gerichtet. Der Rote Stern werde auch von der internationalen Arbeiterbewegung und anderen rechtmäßigen Organisationen verwendet, argumentierte der Gerichtshof. Diese Mehrfachbedeutung unterscheide ihn von Symbolen des Nationalsozialismus. Dem Kläger ginge es auch nicht um eine „nazi-ähnliche“ Politik oder die Verachtung von Opfern totalitärer Regime.
Als überraschende Reaktion kippte das ungarische Verfassungsgericht das Verbot nun komplett. Es wird erwartet, daß die Regierung nun ein neues Verbotsgesetz beschließen wird, welches weniger allgemein gehalten ist. (FA)