STRAßBURG. Die Leugnung des Völkermords an den Armeniern fällt unter die Meinungsfreiheit und darf nicht bestraft werden. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hervor. Demnach müssen die Staaten eine offene Debatte über die Geschichte zulassen und auch Minderheitenmeinungen schützen.
Hintergrund ist die Verurteilung eines türkischen Politikers, der den Völkermord an den Armeniern durch das Osmanische Reich als „internationale Lüge“ bezeichnet hatte. Er war deswegen von mehreren Schweizer Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Ansicht der Straßburger Richter wurde damit das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt
In ihrer Entscheidung betonten die Richter jedoch, ihr Urteil habe keinen Einfluß auf die Gesetze zum Verbot der Holocaust-Leugnung. Dort würden „konkrete historische Fakten angezweifelt“, wie zum Beispiel die Existenz von Gaskammern. Zudem hätten alle internationalen Gerichte die Rechtsprechung zum Holocaust immer wieder bestätigt. Beim Völkermord an den Armeniern, bei denen bis zu 2,1 Millionen Menschen starben, gäbe es dagegen eine nicht abgeschlossene wissenschaftliche Debatte, teilten die Richter mit. (ho)