MÜNSTER. Ein Iraker hat eine Klinik in Bad Oeynhausen auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihn diese wegen seiner mangelnden Deutschkenntnisse nicht auf eine Warteliste für Organempfänger setzen wollte. 10.000 Euro will nun Hassan Rashow-Hussein von der Spezialklinik für Herz- und Diabetespatienten. Der 62 Jahre alte Mann lebt seit dreizehn Jahren als anerkannter Asylant mit seiner Familie in Deutschland.
Die Klinik machte verbindliche Richtlinien für Organspenden geltend. „Es muß sichergestellt sein, daß der Patient nach der Transplantation jederzeit Anweisungen, Ratschläge und Aufklärung von Ärzten und Pflegepersonal in die Tat umsetzen kann“, sagte der Leiter der Herzchirurgie, Jan Gummert, dem westfälischen Nachrichtenportal Westline. Mißverständnisse könnten sonst tödlich enden.
Kläger hat bereits einen Warteplatz
Diese unbedingt erforderliche Mitwirkung des Patienten – die sogenannte „Compliance“ – sei hier aber zweifelhaft gewesen, so der Mediziner. Nach Richtlinien der Bundesärztekammer zählen Sprachschwierigkeiten zu den Gründen, warum ein Patient von einer Organspende ausgeschlossen werden kann. „Die Voraussetzungen der Compliance dürfen überhaupt nicht auf sprachliche Schwierigkeiten zurückgeführt werden“, fordert dagegen der Anwalt von Rashow-Hussein.
Dieser hatte im Februar für seinen Mandanten erfolgreich Prozeßkostenhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstritten. Um einen Platz auf der Warteliste geht es allerdings nicht, da der Asylant wenige Wochen nach der Ablehnung von der Universitätsklinik Münster als Organempfänger registriert wurde. Rashow-Hussein fühlt sich von der Herzklinik hintergangen und verlangt dafür eine Entschädigung.
„Sie haben mir Hoffnungen gemacht und mich am Ende fallen lassen“, ließ der Iraker über seinen Anwalt mitteilen. „Ich finde, daß ich von dem Krankenhaus menschlich und gesundheitlich im Stich gelassen worden bin.“ Nun muß das Landgericht Bielefeld entscheiden, ob dem Asylanten dafür eine Kompensation zusteht. (FA)