ANKARA. Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Südosten der Türkei hat am Dienstag einen jahrelangen Rechtsstreit gegen das türkische Schatzamt verloren. Bei dem Prozeß vor dem höchsten Berufungsgericht ging es um die Eigentumsrechte an etwa 28 Hektar großen Grundstücken, die jetzt auf den türkischen Staat übergehen. Wie die Katholische Presseagentur Österreich berichtet, werde vom Kloster derzeit ein Gang vor das Verfassungsgericht und eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Erwägung gezogen.
In erster Instanz hatten die orthodoxen Christen noch nachweisen können, für das Land seit 1937 Steuern gezahlt zu haben. Im Berufungsverfahren wurde dies aufgrund angeblich verlorengegangener Akten nicht mehr anerkannt. Das Kloster wird bereits seit Jahren von Kurden in der Umgebung bedrängt, die mit Unterstützung der islamischen Regierungspartei AKP Druck auf die Christen ausüben. Auch der Religionsunterricht auf Aramäisch wurde den Mönchen verboten.
Die Vorsitzende Arbeitsgruppe Menschenrechte in der Unionsfraktion im Bundestag, Erika Steinbach (CDU), kritisierte die Entscheidung scharf. Diese sei ein Rückschlag für das Kloster und die christlichen Gemeinden in der Türkei. „Es fragt sich, ob dieses Urteil nicht politisch motiviert sein könnte und sich bewußt gegen die christliche Minderheit in der Türkei richtet.“ Das im Jahre 397 gegründete Mor Gabriel gehört zu den ältesten christlichen Klöstern der Welt. (ho)