AARGAU. Der Schweizer Kanton Aargau hat in einer Standesinitiative ein Verbot des islamischen Gesichtsschleiers im öffentlichen Raum gefordert.
Der Bund solle die Rechtsgrundlagen schaffen, „damit im öffentlichen Raum das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesich ganz oder hauptsächlich verhüllen, unter entsprechender Strafandrohung bei Mißachtung untersagt wird“.
„Nationales Brauchtum“ ausgenommen
Allerdings soll das Verbot Ausnahmeregelungen beinhalten, berichtet das Schweizer Fernsehen. Als Ausnahmen werden „gesundheitliche und sicherheitsrelevante Gründe, Winterbekleidung sowie das einheimische Brauchtum“ genannt.
Der Große Rat des Kantons beschloß die Initiative mit 76 zu 42 Stimmen. Lediglich Sozialdemokraten und Grüne stellten sich gegen den Beschluß, der von den Fraktionen der SVP, CVP, FDP und EVP getragen wurde.
Auch Frankreich hatte diese Woche ein Burka-Verbot beschlossen. Ab nächstem Jahr ist der islamische Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit verboten. Männer, denen nachgewiesen wird, daß sie eine Frau zum Tragen der Burka zwingen, müssen mit einer einjährigen Haftstrafe und einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro rechnen. (FA)