WIEN. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Überstellung einer afghanischen Asylbewerberin nach Griechenland gestoppt. Begründet wurde dies mit den laut des Flüchtlingshilfswerks UNHCR unhaltbaren Zuständen im griechischen Asylwesen.
Die Richter wiesen die österreichischen Behörden zudem an, künftig vor einer Überstellung besonders schutzwürdiger Personen bei den griechischen Stellen eine „individuelle Betreuungszusage“ für die betroffenen Asylwerber einzuholen.
In der Regel ist nach dem sogenannten Dublin-Abkommen für ein Asylverfahren jener Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) zuständig, in dem der Flüchtling die EU-Außengrenze überschritten hat.
Klage gegen Überstellung auch in Deutschland
Wegen der Kritik an den angeblich miserablen Verhältnissen in griechischen Asylbewerber-Einrichtungen haben mehrere europäische Staaten (darunter Großbritannien, Holland und Dänemark) die Überstellung nach Griechenland mittlerweile gestoppt.
Auch vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird derzeit über die Klage eines irakischen Asylbewerbers gegen seine Abschiebung nach Griechenland verhandelt.
In Österreich hatte eine Afghanin geklagt, die laut einem Bericht der Kronen-Zeitung im Alter von 15 Jahren verheiratet worden und dann mit ihrem Mann in den Iran übergesiedelt war.
Versorgung nicht garantiert
Ihren Asylantrag begründete die Frau damit, daß ihr Ehemann im Iran eine zweite Frau geheiratet hatte, die ihr „das Leben schwer gemacht“ habe. Deshalb sei sie mit ihren Kindern sowie weiteren Verwandten unter Verwendung gefälschter Dokumente über die Türkei und Griechenland nach Österreich eingereist. Dort brachte die damals schwangere Frau ihr fünftes Kind zur Welt und stellte im November 2009 einen Asylantrag.
Das österreichische Bundesasylamt lehnte diesen ab und verwies auf die Zuständigkeit von Griechenland. Laut Verfassungsgerichtshof sei jedoch nicht garantiert, daß die Frau mit ihren Kindern dort ausreichend versorgt werde. (vo)