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Spanien: Lebensschützer starten Kampagne gegen spanisches Abtreibungsgesetz

Spanien: Lebensschützer starten Kampagne gegen spanisches Abtreibungsgesetz

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Spanien
 

Lebensschützer starten Kampagne gegen spanisches Abtreibungsgesetz

Das geplante Abtreibungsgesetz der sozialistischen Regierung trifft auf Widerstand von Lebenschützern. Während der EU-Ratspräsidentschaft des Landes sollen mehrere Kampagnen dagegen stattfinden.
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Logo der Lebensschutz-Organisation „Derecho a Vivir“: spanische EU-Ratspräsidentschaft ausnutzen Foto: Derecho a Vivir

MADRID. Das geplante Abtreibungsgesetz der sozialistischen Regierung trifft auf Widerstand von Lebenschützern, die für die EU-Ratspräsidentschaft des Landes Kampagnen angekündigt haben. „Das möchten wir nutzen, damit alle Europäer das schlimmste Abtreibungsprojekt der EU kennenlernen können“, sagte der Sprecher der spanischen Lebenschutz-Organisation „Derecho a Vivir“, Gador Joya, gegenüber dem katholischen Nachrichtenportal kath.net.

Gegen den Widerstand der Konservativen hat das spanische Parlament einem weitreichenden Abtreibungsgesetz zugestimmt. Abtreibungen sollen demzufolge bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt sein, lediglich eine schriftliche Beratung ist nötig. Auch nach diesem Zeitpunkt sollen Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen wie der psychischen Gefährdung der Mutter erlaubt sein.

Volksbefragung zur Abtreibung gefordert

Noch hat der Senat dem Gesetz nicht zugestimmt. Lebensschützer wollen nun mit ihrer Kampagne eine Volksbefragung zu diesem Gesetz erzwingen. Bereits im Oktober kam es zu Massenprotesten. Mehrere Hunderttausend zogen damals durch die Hauptstadt Madrid.

Auch die katholische Kirche wandte sich gegen das Gesetz. Katholische Parlamentarier, welche dem Gesetz zustimmten, dürfen solange die Heilige Kommunion nicht empfangen, wie sie nicht öffentlich ihre Schuld eingestehen. Derzeit ist die Abtreibung noch weitestgehend verboten.

Mit Jahresbeginn hat Spanien von Schweden den Ratsvorsitz übernommen, den es turnusgemäß für ein halbes Jahr innehaben wird. (FA)

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