DEN HAAG. Die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo war rechtens und stellt keine Verletzung des Völkerrechts dar. Dies hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) in Den Haag am Donnerstag erklärt.
Nach Meinung von IGH-Präsident Hisashi Owada kenne das internationale Recht kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen. Zudem habe auch der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für das Kosovo, Finnlands Ex-Präsident Martti Ahtisaari, seinerzeit ausdrücklich die Loslösung des mehrheitlich von Albanern bewohnten Landes von Serbien als einzigen möglichen Weg empfohlen.
Westerwelle für EU-Beitritt des Kosovos
Das Rechtsgutachten des IGH ist nicht bindend, ihm wird jedoch ein hoher politischer Stellenwert eingeräumt. Deutschland hatte die Unabhängigkeit des Kosovo im Jahr 2008 anerkannt.
Unterdessen zeigte sich Bundesaußenminister Guido Westerwelle erfreut über die Entscheidung. „Das Gutachten des IGH bestätigt unsere Rechtsauffassung, daß die Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo rechtmäßig war“, sagte der FDP-Politiker. Jetzt seien Politik und Dialog gefragt. „Die Zukunft Serbiens und Kosovos liegt in der EU.“ (vo)