BERLIN. Am 1. Dezember tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Damit kann das Europäische Parlament gegenüber dem EU-Ministerrat mehr Mitbestimmung bei der Gesetzgebung geltend machen, andererseits erlangt die Europäische Union auch mehr Einfluß auf die Politik ihrer Mitgliedsstaaten.
Vor allem mit der Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat ist in den Augen der Befürworter eine größere Handlungsfähigkeit der EU nach innen verbunden. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik soll das neugeschaffene Amt des „Hohen Vertreters“ repräsentieren, der über einen eigenen diplomatischen Dienst verfügt.
Nur mit Zustimmung des deutschen Parlaments
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni klar festgestellt, daß eine Ausweitung der Kompetenzen der EU nur mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zulässig ist.
Nachdem die Iren in einer Volksabstimmung am 2. Oktober dem Vertrag zugestimmt hatten, gab auch der tschechische Präsident Václav Klaus seinen Widerstand gegen eine Unterzeichnung auf. (vo)
> Der Text des Lissabon-Vertrags auf der Internetseite des Auswärtigen Amts