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Rheinland-Pfalz: AfD fordert Lebensschutzinformationsgesetz

Rheinland-Pfalz: AfD fordert Lebensschutzinformationsgesetz

Rheinland-Pfalz: AfD fordert Lebensschutzinformationsgesetz

Fötus-Nachbildung
Fötus-Nachbildung
Nachbildung eines Fötus im dritten Schwangerschaftsmonat Foto: picture alliance/ dpa
Rheinland-Pfalz
 

AfD fordert Lebensschutzinformationsgesetz

Angesichts der Debatte um eine mögliche Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (JF 12/18) hat die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion eine verstärkte staatliche Aufklärung über das Lebensrecht Ungeborener gefordert. Sie begründet dies mit der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten“.
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MAINZ. Angesichts der weiter laufenden Debatte um eine mögliche Abschaffung oder Einschränkung des Werbeverbots für Abtreibungen hat die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion eine verstärkte staatliche Aufklärung über das Lebensrecht Ungeborener gefordert. Sie begründet dies mit der vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen von 1975 sowie 1993 festgestellten Verpflichtung des Staates, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben“.

Da dieser „Bewußtseinsbildungsauftrag“ bislang nicht zu einer spezifischen Gesetzgebung auf Bundesebene geführt hat, fordert die AfD ein Lebensschutzinformationsgesetz auf Landesebene. In der kommenden Woche will die Fraktion einen entsprechenden Entwurf in den Mainzer Landtag einbringen. Der Gesetzestext, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, sieht unter anderem vor, Organisationen und private Initiativen, die mit „sachlicher Information“ in „Schrift, Wort und Bild in allen geeigneten Medien“ die Schutzbedürftigkeit ungeborener Kinder „als Mitglied der menschlichen Gemeinschaft verständlich machen“ auf Antrag mit einem Betrag von 15 Cent pro Einwohner des Landes und Jahr zu fördern.

„Wir wollen für das Leben werben“

Ausgeschlossen von einer Förderung seien dagegen Organisationen, die „durch ihr Verhalten, ihre Äußerungen oder ihr Auftreten in der Öffentlichkeit Anlaß zu Zweifeln geben, daß sie für die Förderung des ungeborenen Kindes eintreten“. Zuständig für die entsprechende Umsetzung des „Gesetzes zur öffentlichen Information und Aufklärung über die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit ungeborener Kinder“ soll das rheinland-pfälzische Familienministerium sein.

„Wir wollen für das Leben werben“, sagte der familienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Michael Frisch, zur Begründung der Gesetzesinitiative. Der Staat dürfe auf die Anwendung des Strafrechts verzichten. Voraussetzung sei jedoch gemäß dem Karlsruher Richterspruch, daß für Beratung, Hilfe und Bewußtseinsbildung gesorgt werde, so Frisch gegenüber der JF.

Genau am letzten Punkt mangele es seit langem, kritisierte der Abgeordnete. Es gebe kaum noch Faktenwissen über den Status Ungeborener. „Schon vor einem möglichen Konfliktfall müssen wir für eine auf Informationen beruhende Wertebasis unter jungen Leuten sorgen“, ist Frisch überzeugt. (vo)

Nachbildung eines Fötus im dritten Schwangerschaftsmonat Foto: picture alliance/ dpa
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