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Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen

Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen

Bürgschaften: Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen

Pfarrerin mit syrischer Familie
Pfarrerin mit syrischer Familie
Pfarrerin mit syrischer Familie Foto: dpa
Bürgschaften
 

Flüchtlingshelfer müssen vorerst nicht zahlen

Flüchtlingsbürgen in Niedersachsen müssen ihre Schulden gegenüber deutschen Behörden vorerst nicht begleichen. Die Forderungen an die rund 5.200 Bürgen, die Asylsuchenden den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt worden, teilte das niedersächsische Innenministerium mit.
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HANNOVER. Flüchtlingsbürgen in Niedersachsen müssen ihre Schulden gegenüber deutschen Behörden vorerst nicht begleichen. Die Forderungen an die rund 5.200 Bürgen, die Asylsuchenden den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt worden, teilte das niedersächsische Innenministerium auf eine Landtagsanfrage der Grünen mit.

Einzelpersonen, Kirchengemeinden und Vereine hatten 2014 und 2015 Bürgschaften für Syrer unterschrieben, die ihre Angehörigen nachholen wollten. Die Bürgen verpflichteten sich, gegebenenfalls für deren Lebensunterhalft aufzukommen. Viele gingen dem NDR zufolge davon aus, daß ihre Unterhaltspflicht ende, wenn die Betroffenen als Flüchtlinge anerkannt würden.

Innenminister Pistorius: Rechtslage unklar

2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch anders. Die Bürgen müssen auch nach Anerkennung der Asylbewerber für deren Kosten aufkommen. Einige Flüchtlingshelfer sollen demnach bis zu 700.000 Euro an die Jobcenter zahlen.

Bereits Ende Februar habe es Gespräche zwischen Vertreten des niedersächsischen Innenministeriums und des Bundesarbeitsministeriums gegeben, teilte das Ministerium unter der Leitung von Boris Pistorius (SPD) am Freitag mit. Im März habe die Behörde dann die Bundesagentur für Arbeit angewiesen, die Höhe der Erstattungsforderungen zwar festzusetzen, die Beträge aber nicht einzufordern, solange die Rechtslage nicht geklärt sei.

Bund weist Zuständigkeit zurück

Vor rund zwei Wochen hatte das Bundesinnenministerium seine Zuständigkeit im Falle der Flüchtlingsbürgen zurückgewiesen. „Die Verantwortung liegt in der Länderberatungspraxis begründet“, sagte die zuständige Referatsleiterin Ulrike Hornung laut den Westfälischen Nachrichten bei einer Anhörung vor dem Integrationsausschuß im nordrhein-westfälischen Landtag. „Deshalb ist auch die Lösung auf Landesebene zu suchen.“

Mit Ausnahme Bayerns hätten neben dem Bund auch alle Länder Aufnahmeprogramme für Angehörige syrischer Flüchtlinge aufgelegt. Darunter fielen auch die privaten Bürgschaften. Allerdings habe es nur in vier Bundesländern – darunter Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – falsche Beratungen gegeben, die nun zu Problemen führten. (ls)

Pfarrerin mit syrischer Familie Foto: dpa
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