Die Bemühungen der schwarz-roten Bundesregierung, den Dialog mit und die Integration von muslimischen Migranten in die deutsche Gesellschaft zu fördern, haben zuletzt mehrere spürbare Dämpfer erlitten. Das erhebliche Mißtrauen von Muslimen in die Arbeit von deutschen Behörden – etwa bei dem Brandunglück von Ludwigshafen, bei dem Anfang Februar neun Türken ums Leben gekommen waren – sowie die Rede des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Köln, hinterließen selbst bei vielen sehr toleranten Deutschen eine deutliche Verwirrung. Insofern war es keine Überraschung, daß die jüngsten Sitzungen der Deutschen Islam-Konferenz (DIK), die in der vergangenen Wochen stattfanden, von zahlreichen Kontroversen, viel Streit und nur wenigen Absichtserklärungen geprägt wurden. So wies der Vorsitzende der DIK, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), auf die deutlichen Spannungen zwischen der deutschen Mehrheitsgesellschaft und Vertretern von muslimischen Religions- und Kulturorganisationen in der Bundesrepublik hin. Es bestehe eine spürbare „emotionale Kluft“, die sich in einem „Mangel an Verständnis füreinander und an Vertrauen im Umgang miteinander“ niederschlage, sagte Schäuble. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach davon, daß man im bisherigen Dialog nicht „über Formelkompromisse hinausgekommen“ sei. Zudem sei es ein falscher Ansatz, wenn in einem Thesenpapier die Anerkennung der Rechtsordnung als Integrationsleistung von Muslimen bewertet werde und „nicht als Selbstverständlichkeit“ gelte. Dabei war das Ziel der regelmäßig in Form von Arbeitskreisen tagenden DIK eigentlich gewesen, solche Spannungen und Irritationen abzubauen. Die Konferenz setzt sich aus jeweils 15 Vertretern von Bund, Länder und Kommunen sowie 15 Moslems zusammen. Sie war im September 2006 von Schäuble auf der Grundlage des schwarz-roten Koalitionsvertrages im Bund ins Leben gerufen worden, um die Integration der in Deutschland lebenden Muslime in die deutsche Gesellschaft zu fördern; die weitere Ausprägung von Parallelgesellschaften sowie den Zustrom zu extremistischen Organisationen zu verhindern. Die DIK litt allerdings bereits von Beginn an unter der Schwierigkeit, festzulegen, wer berechtigt ist, im Namen der rund vier Millionen Moslems in Deutschland zu sprechen. Dieses Problem hat mehrere Ursachen: Zum einen sind die Muslime in eine Vielzahl von religiösen Gruppen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Zielen gespalten. Zum anderen sind nur rund zehn bis fünfzehn Prozent der in Deutschland lebenden Muslime überhaupt in festen Organisationen zusammengeschlossen. So stellen etwa der Zentralrat der Muslime, der Islamrat, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie die Alevitische Gemeinde nur Vertretungen von Minderheiten dar. Dies wird von Vertretern der nicht organisierten Muslime sowie Islamkritikern – die zwar auch dem Koordinierungsrat der DIK angehören, aber proportional dort weit schwächer vertreten sind – deutlich kritisiert. Auch nach Auffassung von Vertretern aus Bund und Ländern haben in der DIK „konservative Muslime“ die Oberhand. Diesen Vorwurf wies allerdings insbesondere der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM), Bekir Alboga, bereits mehrfach zurück. Doch auch ansonsten gestaltete sich der Dialog von Anfang an sehr schwierig. Eine zentrale Forderung der Vertreter der muslimischen Organisationen ist die Zulassung des islamischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen in Deutschland. Dies ist nach Ansicht mehrerer Vertreter von Bund und Ländern in der DIK freilich nur dann möglich, wenn die Ausbildung der dazu notwendigen Lehrkräfte in Deutschland unter staatlicher Kontrolle und der Unterricht nur in deutscher Sprache erfolgt. Doch eine solche Kontrolle wird von anderen muslimischen Vertretern in Deutschland abgelehnt. Heute sind in Deutschland schätzungsweise rund 2.500 Moschee-Vereine und 2.250 Imame aktiv, die überwiegend in der Türkei oder in arabischen Ländern ausgebildet wurden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einführung eines muslimischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen stellt ferner ein eindeutiges Bekenntnis der muslimischen Vertreter zum deutschen Rechtsstaat und zum Grundgesetz dar. Auch dies ist nach wie vor stark umstritten. Während Bekir Alboga das Grundgesetz erneut als „vorbildlich“ bezeichnete, wies die Vertreterin der nicht-organisierten Muslime, Necla Kelek, darauf hin, daß zwischen dem formalen Bekenntnis zu den demokratischen Grundwerten und der tatsächlichen Ausübung von muslimischen Religionsvorschriften in Deutschland ein großer Spalt klaffe. Auch die „soziale Realität“ gestalte sich oft ganz anders als die „Lippenbekenntnisse“ der muslimischen Verbände, sagte Kelek. Foto: Moschee im baden-württembergischen Hockenheim: Bekenntnis zum Grundgesetz gefordert