Mohn macht dumm“, lautet eine seit Generationen innerhalb Familienverbänden weitergegebene Weisheit. Wenn das denn schon alles wäre. Aber: Mohn verfälscht auch Urin-Tests! Und deshalb verbot das Oberlandesgericht Karlsruhe Strafgefangenen das Recht auf ihr tägliches Mohnbrötchen. Die Begründung: Mohn enthalte Rauschgift, und daher würden Mohnbrötchen und Mohnstrudel zumindest zu einem positiven Opiatnachweis im Urin führen. Ein 32jähriger Häftling klagte gegen das Verbot. Mit Drogen habe er nichts am Hut, außerdem würde er ja auch nicht mit den für ihn bestimmten Mohnbrötchen dealen. Die Strafvollstreckungskammer des Karlsruher Landgerichts wies die Klage ab. Wie geht es weiter? Vielleicht läßt der klagende Häftling seine Sucht nach Mohn künftig durch Sesam substituieren? Eines ist sicher: Hätte er mal besser auf seine Eltern gehört und das, was die über den Mohn wußten …
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