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Integration statt Zuwanderung

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Für einigen Wirbel hat der von der niedersächsischen Landesregierung am vergangenen Freitag in den Bundesrat eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Integration von Ausländern (Integrationsförderungsgesetz)“ bereits jetzt gesorgt, obwohl die Beratung darüber erst noch in den zuständigen Ausschüssen erfolgen wird. Nachdem die Union mit ihrer Mehrheit im Bundesrat das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung – dessen zunächst erfolgte Verabschiedung das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wieder rückgängig gemacht hatte – gestoppt hatte, wiesen die CDU-regierten Länder der niedersächsischen Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) die Abfassung eines eigenen Entwurfes zu. Damit sollte die FDP, die in Hannover als Koalitionär in die Regierung eingebunden ist, für einen Kompromiß zu dieser Frage innerhalb des bürgerlichen Lagers gewonnen werden. Aus dieser Phalanx für ein Integrationsgesetz war zwar der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) im Frühjahr noch ausgeschieden, weil er eine Gegenüberstellung von Integration und Zuwanderung für nicht sinnvoll erachtete und eine Zusammenfassung beider Bereiche in einen unionseigenen Gesetzesentwurf bevorzugte. Auch die CDU-Bundes- und Fraktionsvorsitzende Angela Merkel soll noch im Mai diesen Jahres gegen die Initiative aus Niedersachsen mit ihrem auf Integration liegenden Schwerpunkt gewesen sein. „Unsere Initiative bedeutet nicht, daß ein Zuwanderungsgesetz nicht zustande kommt. Wir arbeiten an jedem Kompromiß zum Zuwanderungsgesetz mit“, beruhigte Wulff damals seine Parteivorsitzende. Federführend ist Innenminister Schünemann Doch die eingeschlagene Richtung folgte dem Motto: Sollte ein Kompromiß um Zuwanderung zwischen Rot-Grün im Bund und der schwarzen Bundesratsmehrheit nicht zustande kommen, müsse wenigstens Einigkeit im Bereich Integration hergestellt werden, da hier der dringendste Regelungsbedarf bestehe. Gerade im Interesse konservativerer Länderchefs wie Roland Koch und Edmund Stoiber lag es, die Abgrenzung der Union zur im rot-grünen Entwurf vorhandenen Tendenz vermehrter Zuwanderung deutlich zum Ausdruck zu bringen. Federführend bei dem nun eingebrachten Unions-Antrag ist der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann, in dessen Haus die Formulierung ausgearbeitet wurde. Gegen Kritiker wie Peter Müller verteidigte sein Parteifreund Schünemann seit je den Ansatz, vor einer gesetzlichen Neufassung der Zuwanderung die – zum Teil eklatant mißlungene – Integration bereits hier lebender Ausländer zu forcieren. Wörtlich lautet der nun aus Hannover eingebrachte Entwurf: „Der Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen soll eine gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Deutsch- und Orientierungskursen schaffen, die eine Verpflichtung zur Teilnahme begründen. Somit soll die Integration von Ausländern gefördert werden. Das Kursangebot umfaßt einen Deutschkurs und einen Orientierungskurs, mit dem Ausländer mit den Lebensverhältnissen in Deutschland soweit vertraut gemacht werden sollen, daß sie ohne fremde Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Ausländer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine für mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis aus bestimmten Gründen verfügen, haben Anspruch auf Teilnahme an Deutsch- und Orientierungskursen. Sie sind zur Teilnahme verpflichtet, wenn sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Teilnahmeverpflichtet sollen ferner diejenigen auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wenn sie Sozialhilfe beziehen oder arbeits­los gemeldet sind. Ausländer, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder des Familiennachzugs einrei­sen, sind verpflichtet, die Kosten für die Deutsch- und Orientierungskurse in voller Höhe zu tragen. Gleiches gilt für einen Ausländer, der keinen Teilnahmeanspruch besitzt und auf Grund einer Kann-Bestimmung zum Kurs zugelassen wird. Für alle anderen soll der Bund die Kosten tragen. Nimmt ein Ausländer trotz festgestellter Verpflichtung an den Deutsch- und Integrationskursen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht teil, so soll ihm die Aufenthaltsgenehmigung versagt werden.“ Die deutlichsten Unterschiede zu den im Entwurf der Bundesregierung festgeschriebenen Bestimmungen über die Integrationskurse sind die härteren Sanktionen bei Verweigerung der verpflichtenden Kurse (Leistungskürzungen und nötigenfalls Entzug der Aufenthaltsgenehmigung), die Eigenbeiträge der Teilnehmer bei der Finanzierung der Kurse sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme (Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr). Dagegen heißt es in Paragraph 8 des Zuwanderungsgesetzes der rot-grünen Bundesregierung lediglich, daß bei Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Integrationskurs „dieser Umstand bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden soll“. Auch Spätaussiedler werden im Entwurf verpflichtet Die Verpflichtung zur Teilnahme soll laut diesem Gesetzesantrag auch für Spätaussiedler gelten. Bei diesen Erwägungen spielen speziell in Niedersachsen gemachte Erfahrungen eine maßgebliche Rolle. Im vergangenen Jahrzehnt hat das Bundesland allein etwa 200.000 Aussiedler aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion aufgenommen; fast 30.000 pro Jahr waren es gegen Ende der achtziger Jahre, jetzt etwa 9.000 jährlich. Die soziale Situation der heute ins Land kommenden Aussiedler hat sich mittlerweile deutlich verschlechtert, ihre Integration ins Arbeitsleben ist schwieriger geworden. Viele der miteingereisten jugendlichen Familienangehörigen haben große Probleme im schulischen Bereich, sie stellten zudem einen überproportional hohen Anteil an Straftätern. In Gebieten mit hohem Aussiedleranteil ergeben sich häufig soziale Spannungen. Das niedersächsische Innenministerium macht als eine der Ursachen für die Integrationsschwierigkeiten aus: „Bei den Menschen, die in das Land kommen, ist festzustellen, daß der Anteil mit Kenntnissen der deutschen Sprache erheblich zurückgegangen ist. Inzwischen haben fast 80 Prozent dieser Personen keinen Bezug zur deutschen Volkszugehörigkeit mehr und verfügen über keine oder nur sehr rudimentäre Kenntnisse der deutschen Sprache. Es handelt sich um Ehegatten, Kinder, Enkel und sonstige Angehörige der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die im großen Familienverband, oft mit mehreren Generationen, übersiedeln.“ Dieser Entwicklung entgegenzutreten, ist Ziel der verpflichtenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler, die in diesem Punkt den anderen Ausländern gleichgestellt werden. Im Lager der rot-grünen Mehrheit auf Bundesebene stößt der Vorstoß aus Hannover nicht nur wegen der abweichenden Details, sondern vor allem aus grundsätzlichen Erwägungen heraus auf Ablehnung. Bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung hatte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Union aufgefordert, die Integration nicht vom Zuwanderungsgesetz abzuspalten. Hintergrund der Befürchtungen der Sozialdemokraten ist die Sorge um Mehrheiten für einen Kompromiß, der auch den kleinen grünen Partner mit seinem deutlich zuwanderungsfreundlicheren Kurs zufriedenstellt. Denn der von der FDP eingebrachte eigene Gesetzesentwurf stand dem der rot-grünen Koalition gar nicht so fern. Mit dessen Hilfe versuchte Schily Druck auf die CDU auszuüben und sie sozusagen auf die linke Seite der „Mitte“ zu ziehen. Sollte es jedoch mit dem in den Bundesrat eingebrachten Antrag der schwarz-gelben Koalition aus Niedesachsen gelingen, die restriktiveren Intergrationsbestimmungen in ein gesondertes Gesetz zu schmieden, wird die Arbeit im Vermittlungsausschuß zwischen der rot-grünen Mehrheit im Bundestag und dem unionsdominierten Bundesrat deutlich erschwert. Vor allem die Grünen wehren sich gegen das Gesetz Ganz besonders lehnen sich die Grünen gegen die Schünemannschen Vorstöße auf. Die niedersächsische Landtagsfraktion der Grünen wertet die Initiative für ein Integrationsförderungsgesetz durch die CDU/FDP-Regierung laut einer Pressemitteilung als Verhinderungsstrategie. „Ministerpräsident Wulff nährt den Zweifel an der Verhandlungsbereitschaft der Union zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat“, so die migrationspolitische Sprecherin Georgia Langhans. Die Grünen-Politikerin sprach von „fortgesetzter parteipolitischer Taktiererei“. Die Landesregierung wolle das dringend benötigte Zuwanderungsgesetz verhindern. „CDU und FDP in Niedersachsen erweisen sich mit dem eigenen Vorstoß als Modernisierungshemmnis. Integration und Zuwanderung sollen gegeneinander ausgespielt werden.“ Zwar sei der Erwerb der deutschen Sprache zweifellos eine wichtige Vorraussetzung für die Integration, geben die Grünen zu. Aber: „Auch Herr Schünemann muß endlich begreifen, daß das Zuwanderungsgesetz der Schlüssel dafür ist“, so Langhans – „ein isoliertes Integrationsgesetz löst die bestehenden Probleme nicht“, lautet das Credo der grünen Opposition in Hannover. Effektive Verhandlungen über den aus Niedersachsen eingebrachten Antrag können sowieso erst nach der Sommerpause aufgenommen werden; einer Einigung hinderlich steht außerdem noch der Wahlkampf um den bayerischen Landtag, über dessen Zusammensetzung am 21. September befunden wird, im Wege. Ähnlich wie 1999 Kochs CDU bei der Hessen-Wahl könnte die CSU Stoibers im Wahlkampf von der Propagierung der Losung „bessere Integration statt mehr Zuwanderung“ profitieren – was die verbitterten Reaktionen von links noch unterstreichen. Mit einer Bestätigung durch die Bayern-Wahl würde sich dann auch die Position der Union im Bundesrat nochmals verbessern – auch im Hinblick auf die vielleicht wankelmütige FDP. Foto: Eine Türkin beim Deutschunterricht des „Internationalen Bundes“ in Berlin: Sanktionen bei Verweigerung

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