Darf man eine Person gegen ihren Willen in der Öffentlichkeit bloßstellen, nur weil sie eine politisch mißliebige Meinung vertritt oder vertrat? Diese Frage wird momentan vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Verklagt wurde die linksradikale Internetplattform Nadir von einem Frankfurter Geschäftsmann, der sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Auf einer über Nadir erreichbaren Internetseite ist ein Bericht über seine vermeintlich rechtsextremistische Vergangenheit seit Jahren freigeschaltet. Diese ständig präsente und für alle Nutzer verfügbare Berichterstattung führt immer wieder zu seiner Diffamierung in einem international tätigen Unternehmen und zur Stigmatisierung im Bekanntenkreis und in der Nachbarschaft. Deshalb wehrt er sich. Der Prozeß hat Modellcharakter für die künftige Methodik der Linken in ihrem „Kampf gegen Rechts“. Selbst die Berichterstattung über den Nadir-Prozeß wird in die Diffamierungsstrategie integriert. So zitiert der linke Blätterwald aus vermeintlich journalistisch-objektiven Motiven immer wieder die umstrittenen Passagen von der Nadir-Seite und sorgt so für deren weitere Verbreitung. Auch wird ständig auf Nadir als wichtige Kampagnen- und Informationsplattform der radikalen Linken hingewiesen. Der Streitwert von 20.000 Euro könnte der linken Plattform bei einem nachteiligen Urteil finanziell das Genick brechen. Nadir bezeichnet sich selbst als „Informationssystem zu linker Politik und sozialen Bewegungen im Internet“ mit Sitz in Hamburg. Einer der zentralen Bereiche des Netzwerks ist die Rubrik „Periodika“, wo elektronische Kopien linksradikaler Publikationen wie beispielsweise der Rote Hilfe Zeitung, dem Organ der Roten Hilfe e.V., zur Verfügung stehen. „Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt“, heißt es in ihrer Selbstdarstellung. Wie diese Hilfe in der Realität aussieht, zeigt sich, wenn man etwas weiter sucht: „Einem Antifaschisten ist in Osnabrück bei einem NPD-Infostand ein Farbbeutel auf den Tisch gefallen. Die NPDler waren nicht so sehr von dem Farbenmeer begeistert. Der Künstler des zeitgenössischen Werks erhielt einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung in Höhe von 300 Euro. Die Rote Hilfe unterstützte ihn mit 150 Euro.“ Man braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, was dort tatsächlich passiert sein mag. In der Nadir-Rubrik „initiativ“ dürfen sich Gruppen, Initiativen, Vereine und Projekte mit ihrer Arbeit vorstellen. Auch hierbei finden sich mit der Göttinger Autonomen Antifa M alte Bekannte aus dem gewalttätigen linksextremistischen Spektrum ein. In einer Art Selbstdarstellung in der von Nadir verlinkten Antifaschistischen Gruppe / Rätekommunisten heißt es unmißverständlich: „Dem Staat wird das Gewaltmonopol, da, wo es geht, ganz praktisch abgesprochen.“ Die Stigmatisierung vermeintlicher Rechter bekommt vor solchen Aussagen einen besonders bitteren Beigeschmack. Gerne erledigen nach dem medial inszenierten Outing kleine gewalttätige Antifa-Gruppen die Drecksarbeit. Im „Kampf gegen Rechts“ sind mittlerweile alle Mittel recht. Am 14. April wird im Prozeß vor dem Berliner Landgericht das Urteil erwartet. Es wird zeigen, was künftig alles möglich sein wird.
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